Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) sind viele Widerrufsbelehrungen von Immobiliendarlehensverträgen fehlerhaft, die nach dem 1. November 2002 abgeschlossenen wurden. Der BGH spielt den Darlehensnehmern einen unerwarteten Joker gegenüber ihren Banken zu. Die Widerrufsfrist beginnt aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung niemals zu laufen und der Vertrag lässt sich noch Jahre später widerrufen. Die vorgesehene Vorfälligkeitsentschädigung muss in dem Fall nicht gezahlt werden.
Verbrauchern bietet sich aufgrund der niedrigen Zinslage derzeit die Chance, neue Verträge zu deutlich besseren Konditionen abzuschließen.Verantwortlich dafür sind die Banken selber, die den gesetzlichen Vorgaben häufig nicht nachkamen. Vor allem das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“ wurde nicht ausreichend umgesetzt.
Darlehensnehmer müssen sich allerdings beeilen, denn eine vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesänderung würde zu einer drastischen Verkürzung des bisher ewigen Widerrufsrechts führen. Angedacht ist der 21. Juni 2016 – danach wären die meisten Verträge nicht mehr widerrufbar.
Auch in Widerrufsbelehrungen der Sparkasse Aachen wurden bereits Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben entdeckt, die im Einzelfall zur Ungültigkeit der Belehrung und damit zu einem Widerruf des Vertrags führen können.
In den Belehrungen der Sparkasse wird erwähnt, dass die Frist frühestens mit dem Zugang der Belehrung beginnt. Die Formulierung lässt vermuten, dass der Beginn der Widerrufsfrist noch von anderen Umständen abhängig ist. Was aber noch notwendig ist, damit die Frist beginnt, wird nicht weiter erwähnt. Der Darlehensnehmer bleibt bezüglich des Beginns im Unklaren, was den gesetzlichen Vorgaben wohl kaum entspricht.
Häufig wurde auch das sogenannte „Checkbox-Modell“ verwendet. Hierbei wird die zutreffende Formulierung aus verschiedenen Auswahlmöglichkeiten angekreuzt. Im Februar 2016 wird hierzu ein Urteil vom BGH erwartet, wie wir bereits in diesem Video berichtet haben.
Wenn Sie einen Widerruf in Erwägung ziehen, sollte eine detaillierte Prüfung ihrer Vertragsunterlagen durch Experten erfolgen. Wir prüfen Ihre Vertragsunterlagen gerne kostenlos und geben Ihnen dann eine Ersteinschätzung und helfen Ihnen gut und gerne bei der weiteren Vorgehensweise. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 02461/8081 an.
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