Fast 70% aller Widerrufsbelehrungen zu Darlehen aus den Jahren 2002 bis 2010 sind fehlerhaft. Kunden der Wüstenrot, die seit der Einführung des Widerrufsrechts im November 2002 einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, können diesen mit großer Wahrscheinlichkeit noch heute widerrufen.
Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung besteht für den Darlehensnehmer der Wüstenrot und anderen Banken grundsätzlich ein ewiges Recht zum Widerruf. Selbst wenn der Abschluss des Darlehensvertrags bereits mehrere Jahre zurückliegt verjährt das Widerrufsrecht nicht.
Meistens reichen schon geringfügige Abweichungen zwischen der verwendeten Widerrufsbelehrung und der gültigen gesetzlichen Musterbelehrung aus, um von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Sinne der Rechtsprechung auszugehen.
In einigen Belehrungen der Wüstenrot wurde der Darlehensnehmer darüber belehrt, dass er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen kann. Soweit so gut! Zum Beginn der Frist wurde jedoch erwähnt, dass dieser einen Tag beginnt nachdem der Kreditnehmer ein Exemplar dieser Widerrufserklärung und die Vertragsurkunde erhalten hat. Zur Wahrung der Frist würde die rechtzeitige Absendung vom Widerruf ausreichen.
Diese Belehrung weicht hinsichtlich des Beginns der Frist von der amtlichen Musterbelehrung ab. Eine derartige Abweichung wird durch den BGH häufig als problematisch angesehen. Der BGH hat bereits in einem entsprechenden Fall entschieden, dass durch die gewählte Formulierung für den Verbraucher nicht eindeutig erkennbar ist, ob die Widerrufsfrist bereits mit dem bloßen Erhalt des Angebots oder erst mit der Unterzeichnung des Darlehensvertrags beginnt (BGH, Urteil vom 10.03.2009 – XI ZR 33/08). Dem Darlehensnehmer stand in diesem Fall ein unbefristetes Widerrufsrecht zu.
Sollte sich die Wüstenrot trotz einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung weigern, die Rückabwicklung durchzuführen, sollte professionelle Hilfe durch einen erfahrenen Anwalt in Anspruch genommen werden.
Wir verstehen uns als kompetenten Partner für Ihren Erfolg und prüfen gerne Ihre Vertragsunterlagen unverbindlich und kostenlos und sagen Ihnen, ob ein Widerruf bei der Wüstenrot für Sie in Frage kommt.
Sie erreichen uns telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular.
In unserem Rechtsgebiet Widerruf von Darlehen finden Sie nähere Informationen sowie aktuelle Beiträge rund um das Thema.
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