Wir haben bereits festgestellt, dass ungefähr 80% aller Widerrufsbelehrungen zu Darlehensverträgen aus den Jahrgängen zwischen 2002 und 2010 fehlerhaft sind. Darlehensnehmer der Volksbank, die seit Beginn des Widerrufsrechts im November 2002 ein Darlehen für eine Immobilie haben, können mit hoher Wahrscheinlichkeit heute noch den Widerruf vom Darlehen auch bei der Volksbank nutzen.
Bei einer ungültigen Widerrufsbelehrung besteht für den Darlehensnehmer ein ewiges Widerrufsrecht. Auch wenn der Abschluss vom Darlehen mit der Volksbank bereits viele Jahre zurückliegt tritt die Verjährung des Widerrufsrechts nicht ein. In den meisten Fällen reichen schon leichte Abweichungen zwischen der ausgegebenen Widerrufsbelehrung und der vom Gesetzgeber vergebenen Musterbelehrung aus, um von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auszugehen.
In einigen Belehrungen der Volksbank wurde der Darlehensnehmer darüber belehrt, dass die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen in Textform ohne Angaben von Gründen widerrufen werden kann. Zum Fristbeginn wurde jedoch erwähnt, dass dieser einen Tag nachdem der Darlehensnehmer eine Widerrufserklärung und die Vertragsurkunde erhalten hat beginnt. Die rechtzeitige Absendung vom Widerruf des Darlehen würde zur Wahrung der Frist ausreichen.
Diese Belehrung weicht somit von der amtlichen Musterbelehrung ab. Eine derartige Abweichung wird durch den BGH oftmals als kritisch angesehen. Der BGH hat bereits in einem Fall geurteilt, dass durch die verwendete Formulierung für den Verbraucher nicht klar zu erkennen ist, ob die Widerrufsfrist bereits mit dem bloßen Empfang des Angebots oder erst nach Unterzeichnung des Darlehensvertrags beginnt. In diesem Fall stand dem Darlehensnehmer ein unbefristetes Widerrufsrecht zu.
Wenn sich Ihre Volksbank trotz einer bereits anerkannten falschen Widerrufsbelehrung weigert, die Rückabwicklung zu akzeptieren, sollte bestenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Wir sehen uns hierzu als kompetenten Partner für Ihren persönlichen Erfolg und nehmen gerne eine kostenfreie Sichtung ihrer Vertragsunterlagen der Volksbank vor und prüfen, ob ein Widerruf für Sie auch jetzt noch in Frage kommt.
Sie erreichen uns telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular.
In unserem Rechtsgebiet Widerruf von Darlehen finden Sie nähere Informationen sowie aktuelle Beiträge rund um das Thema.
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