Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Newsletter
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81
Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Mingers Logo White

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

Suche
Digital & geschützt: Urheberrechte für Bilder im Netz
04.01.2016
VW droht eine saftige Rückzahlung von EU-Krediten in Milliardenhöhe!
04.01.2016

Widerruf von Darlehen: OLG München über Anforderungen an Belehrungen!

04.01.2016

Gemäß einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichtes München sind Widerrufsbelehrungen bei Darlehen gültig, obwohl in der konkreten Belehrung einschlägige Hinweise auf finanzierte Geschäfte enthalten sind. Doch das Urteil verringert Ihre Chancen für einen erfolgreichen Widerruf nicht wesentlich.

Verwendung von überflüssigen Zusätzen ermöglichen Widerruf von Darlehen!

Ein Darlehennehmer schloss ein Darlehen für eine Immobilie ab. Der Kläger erhielt eine Widerrufsbelehrung, in der sich ein Abschnitt über die Widerrufsfolgen zu finanzierten Geschäften befand, obwohl dies im geschlossenen Darlehen nicht vorlag. Der Kläger verlangte die Rückzahlung der von ihm gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung, die er aufgrund des Widerruf zahlen musste. Der Kläger ist der Ansicht, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und der Widerruf somit jederzeit zulässig ist.

So sieht die derzeitige Rechtslage aus!

Dem Verbraucher steht generell bei bestimmten Verträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Jedoch kommt es immer wieder vor, dass die Belehrung nicht ordnungsgemäß war. Darlehensnehmer können dann auch nach Beendigung des Vertrages den Widerruf vom Darlehen noch erklären.

Unterschiedliche Gerichte – unterschiedliche Urteile!

Das OLG hat die verwendete Widerrufsbelehrung für wirksam bestätigt, da diese fehlerfrei und damit gesetzeskonform ist. Die Belehrung ist vor allem nicht wegen des enthaltenen Einschubs zu finanzierte Geschäften unwirksam. Im Gestaltungshinweis der verwendeten gesetzlichen Musterbelehrung wurde darauf hingewiesen, dass die Hinweise für finanzierte Geschäfte entfallen können, wenn ein derartiges Geschäft nicht vorliegt. Der durchschnittliche und unbefangene Kunde kann demnach erkennen, dass sich dieser Abschnitt nicht auf seinen Vertrag bezieht.
Wir sind da natürlich auf der Seite von Darlehensnehmern und kämpfen weiter für Ihr Recht. Auch die unterschiedlichen Urteile von diversen Gerichten, die ähnliche Formulierungen bereits für unwirksam erklärt haben, können Sie bei Ihrem Widerruf optimistisch stimmen. Zudem ist die oben genannte Formulierung nur ein Beispiel von vielen. Häufig enthalten Belehrungen gravierendere Fehler, die einen Widerruf vom Darlehen ermöglichen. Wie Sie erkennen, ist der Widerruf kein Kinderspiel und sollte stets professionell durchgeführt werden.

Lassen Ihren Vertrag unverbindlich und kostenlos durch Mingers und Kreuzer prüfen!

Wir empfehlen Ihnen eine professionelle Vorgehensweise von Beginn an, wobei wir Ihnen gerne helfen! Danach können wir Ihnen eine erste Prognose bezüglich Ihrer Erfolgsaussichten geben. Hierbei fallen für Sie keine Kosten an
Sie erreichen uns telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular.
In unserem Rechtsgebiet Widerruf von Darlehen finden Sie weitere Informationen sowie aktuelle Beiträge rund um das Thema.

Ähnliche Beiträge

Design Ohne Titel
21.03.2023

Durchbruch im Dieselskandal: EuGH eröffnet beste Chancen auf Schadensersatz!


Mehr erfahren
Design Ohne Titel
16.03.2023

Miet-Vergleich: Wohnungen werden immer teurer!


Mehr erfahren
Design Ohne Titel
10.03.2023

Datenlecks: Auch Twitter und Deezer sind betroffen!


Mehr erfahren

Jetzt für Newsletter anmelden und stets informiert bleiben oder gleich die kostenlose Erstberatung sichern:

Für Newsletter anmelden

Erstberatung sichern

Neueste Beiträge

  • Durchbruch im Dieselskandal: EuGH eröffnet beste Chancen auf Schadensersatz!
  • Miet-Vergleich: Wohnungen werden immer teurer!
  • Datenlecks: Auch Twitter und Deezer sind betroffen!
  • Der März ist da: Das alles ändert sich diesen Monat!
  • OLG-Urteil – Blitzerapps sind auch für Beifahrer verboten!

Bleiben Sie stets informiert.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Jetzt anmelden
Jetzt anmelden

Tätigkeitsgebiete

  • Abgasskandal
  • Arbeitsrecht
  • Corona und Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Widerruf Kredite
  • Wirecard-Sammelklage

Vertretung bei

  • Abgasskandal
  • Abfindung
  • Bußgeldsachen
  • Kündigung + Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobilienkredit
  • Räumungsklage
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wirecard-Sammelklage

Mingers.

  • Über Uns
  • Blog
  • Legal Tech
  • Kostenlose Erstberatung

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 1
52428 Jülich

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH   |   Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com