Der Countdown für den Widerruf von Darlehen aus den Jahren 2002 bis 2010 läuft. Das ewige Widerrufsrecht für Altverträge aus diesem Zeitraum endet bereits am 21. Juni 2016.
Bis zu diesem Zeitraum können Darlehensnehmer aber noch den Widerrufsjoker nutzen und sich von ihren teuren Darlehen trennen. Durch einen Widerruf und einer Umschuldung können die Zinsen deutlich reduziert werden. Die Zinsersparnis kann abhängig von der Höhe über das Darlehen und dem damaligen vereinbarten Zinssatz schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen.
Die Voraussetzung für einen erfolgreichen Widerspruch vom Darlehen ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung Ihrer Bank. Denn dann begann in der Regel die Widerrufsfrist nicht zu laufen, so dass das Darlehen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden kann. Die Darlehensnehmer haben dann ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht. Allerdings hat der Gesetzgeber genau diese Möglichkeit durch die neue EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie für Darlehen aus den Jahren 2002 bis 2010 begrenzt. Der Widerruf von alten Krediten ist aller spätestens bis zum 21. Juni 2016 möglich.
Dies ist jedoch kein Grund, sein Widerrufsrecht nicht noch zu machen. Ausschlaggebend ist, dass der Widerruf zeitig bei dem Kreditinstitut eingeht. Den Eingang sollte sich der Kundeauch bestätigen lassen. Es kann gut sein, dass die Banken den Widerruf kurz vor Schluss nicht auf Anhieb akzeptieren werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Kreditinstitute im Recht sind. Die Chancen auf einen erfolgreichen Darlehenswiderruf stehen in der Regel sehr aussichtsreich.
Für den Kunden ist es schwer zu erkennen, ob die im Vertrag verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und das Darlehen wirksam widerrufen werden kann. Deshalb bieten wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer beim Widerruf vom Darlehen Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Sie können uns telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular erreichen. In der Rubrik „Widerruf von Darlehen“ liefern wir Ihnen weitere hilfreiche Informationen.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.