Wie wir bereits berichteten, unterliegen viele Widerrufsbelehrungen von privaten Kreditinstituten falschen oder undeutlichen Formulierungen – in diesen Fehlern steckt für Sie ein barer Gewinn.
Seit 2002 besteht eine Verpflichtung der Banken gegenüber ihren Kreditnehmern zur ausführlichen Aufklärung über ihr Widerrufsrecht. Dabei unterliefen den Rechtsabteilungen allerdings folgenreiche Mängel beim Einsetzen nicht angepasster Textblöcke. Auf dieser Unzulänglichkeit gründet sich nun die Ungültigkeit vieler Widerrufsmöglichkeiten und damit Ihre Chance auf günstige Revokation und Umschuldung zu besseren Konditionen.
Häuslebauer und zukünftige Immobilienbesitzer haben an dieser Stelle Grund zur Freude, da die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen vorrangig Immobiliendarlehensverträge betrifft, genauer auch Kunden der ING DiBa. Ebenso ist die Angst vor Vorfälligkeitsentschädigungen unbegründet, da diese im Falle des statthaften Widerrufes nicht anfällt.
Den Widerrufsjoker vor Juni 2016 spielen
Laut Gesetzgebung endet mit Ablauf der Jahresmitte 2016 auch das ewige Widerrufsrecht der alten Darlehensverträge. Die Deadline zum 21. Juni 2016 ist gesetzt – das heißt, Sie müssen jetzt schnell sein!
Sie sind Kreditnehmer bei der ING DiBa und haben 2012 einen Darlehensvertrag mit ihrer Bank abgeschlossen? Dann sollten Sie jetzt hellhörig werden, denn Belehrungen zum Widerruf von Februar 2012 sind ebenfalls unzureichend. Hier finden sich in den Formulierungen einige gesetzliche Ungereimtheiten.
Der Fehler steckt hier nicht nur im Detail
Nicht nur, dass Formulierungen der Widerrufsbelehrung undeutlich sind, so weicht ebenso die drucktechnische Gestaltung der Instruktionen vom rechtlichen Gebot ab. Dabei sind die Belehrungen durch Schriftgröße, Art und Gestaltung kaum vom Gesamttext zu unterscheiden und sind damit streitig.
Die ING DiBa weist in ihren Formularen auf die Kreditnehmerpflicht hin, dass bei Widerruf innerhalb einer 30-tägigen Frist die von der Bank bis dato geleistete Summe zurückgezahlt werden müsse. Selbstverständlich ist das sog. Rückgewährschuldverhältnis auch für den Darlehensnehmer gültig – auf diese Tatsache wird allerdings nicht hingewiesen.
Wir empfehlen Darlehensnehmern, die Interesse an einem Widerruf haben, jetzt ihren Vertrag auf Unvollständigkeiten oder Unklarheiten prüfen zu lassen. Natürlich ist nicht jede Kreditvereinbarung mit der ING DiBa von Vornherein fehlerhaft – hier entscheidet der Einzelfall.
Eigenmächtigkeit beim Widerruf ohne vorher anwaltliche Hilfe eingeholt zu haben ist daher nicht ratsam, die Banken zeigen sich bei übereilten Widerrufserklärungen oft wenig kulant.
Zu diesem Zweck bieten wir eine kostenlose Prüfung Ihres Vertrages und ein damit verbundenes Erstgespräch, um mit Ihnen die Ungenauigkeiten Ihres Darlehensverhältnisses zu klären und gemeinsam ein weiteres Vorgehen zu besprechen.
Sie erreichen uns über das Kontaktformular oder telefonisch unter 02461 / 80 81 – mehr zum Thema Widerruf von Darlehensverträgen finden Sie auch auf unserem YouTube-Channel oder hier.
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