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Widerruf Lebensversicherung: Versicherungen wollen Widerrufsjoker abschaffen!
06.01.2016

Widerruf von Darlehen: Das Ende für den Widerrufsjoker?

06.01.2016

Wird ein Darlehen geschlossen, können Darlehensnehmer innerhalb von 14 Tagen durch einen Widerruf vom Vertrag zurück treten. Die Frist beginnt allerdings nur zu laufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerfrei ist. Bei Belehrungen aus den Jahren 2002 bis 2010 war dies eben nicht der Fall, wodurch eine Umschuldung vorgenommen und dadurch vom aktuellen niedrigeren Zinssatz profitiert werden kann. Die sonst fällige Vorfälligkeitsentschädigung entfällt ebenfalls. Viele Verbraucher haben dadurch zum Teil erhebliche Rückzahlungen erhalten.

Widerruf von Darlehen für alte Verträge bis Juni 2016!

Die Bundesregierung plant dem ewigen Widerrufsrecht bereits zum 21. Juni 2016 den Riegel vorzuschieben. Vorallem die Frage, ob eine absolute Ausschlussfrist für den Widerruf von älteren Darlehen eingeführt wird, dürfte für Immobilienbesitzer interessant sein. Denn eine Umsetzung würde bedeuten, dass die die Ausübung des bisher ewigen Widerrufsrechts Vergangenheit wäre. Die Beantwortung dieser Frage lässt sich nicht ganz klar beantworten.
Der Gesetzesentwurf sieht zwar eine grundsätzliche Ausschlussfrist von einem Jahr und 14 Tagen vor, jedoch soll diese nicht ausnahmslos gelten. Außerdem sind von der Gesetzesänderung nur Immobilienkredite und Verträge nach Inkrafttreten des Gesetzes betroffen. Da die Umsetzung der der Gesetzesänderung als sehr wahrscheinlich gilt, sollten Sie mit Ihrem Widerruf vom Darlehen nicht zu lange zögern. Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2015 über die Gesetzesänderung beraten, wobei es durchaus geteilte Meinungen zur neuen Regelung über den Widerruf gab. Die sieben geladenen Sachverständigen waren sich ebenfalls uneinig.
Damit die finanziellen Vorteile der fehlerbehafteten Widerrufsbelehrung genutzt werden können, empfehlen wir jeden Darlehensnehmer, seine Verträge durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

Unverbindliche und kostenlose Prüfung durch Mingers und Kreuzer – Ihr kompetenter Partner für Ihren Erfolg!

Ein erfolgreicher Widerruf vom Darlehen erfordert meist eine detaillierte Prüfung Ihrer Unterlagen. Wir helfen Ihnen gerne dabei und prüfen Ihre Vertragsunterlagen unverbindlich und kostenlos bezüglich Fehler und geben Ihnen eine Auskunft, ob auch Sie Ihr Darlehen widerrufen können.
Sie erreichen uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 02461/8081.
In unserem Themengebiet Widerruf von Darlehen finden Sie weitere Informationen sowie aktuelle Beiträge rund um das Thema.

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