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Widerruf von Darlehen – Deutsche Apotheker- und Ärztebank betroffen!

02.01.2016

Der Bundesgerichtshof (BGH) befand zahlreiche Widerrufsbelehrungen zu Darlehen als ungültig. Betroffene Kunden haben dadurch die Möglichkeit, ihre Darlehen auch Jahre nach dem Vertragsschluss zu widerrufen. Kunden der Deutsche Apotheker- und Ärztebank können sich somit von ihren Darlehen lösen und von den aktuell günstigen Zinsen profitieren.

Ausstieg aus teuren Darlehen bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank!

Seit November 2002 sind Banken wie die Deutsche Apotheker- und Ärztebank dazu verpflichtet, Darlehensnehmer über ihr Widerrufsrecht zu belehren. Um den Kreditinstituten die Einhaltung der Informationspflichten zu erleichtern, stellte der Gesetzgeber Musterbelehrungen zur Verfügung. Diese wurden von den Banken häufig abgewandelt und waren somit ungültig. Sind die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung nicht erfüllt, haben Darlehensnehmer ein unbegrenztes Widerrufsrecht.
Allerdings läuft Darlehensnehmern, die an einem Widerruf interessiert sind, die Zeit ab. Der Bundesrat schlug bereits eine Gesetzesänderung für den 21. Juni 2016 vor, die das Widerrufsrecht für Darlehensverträge aus den Jahren von 2002 bis 2010 abschaffen soll. Der Vorschlag stößt bei der Bankenlobby auf eindeutige Zustimmung.

Deutsche Apotheker- und Ärztebank verwendete fehlerhafte Belehrungen

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank gab ebenfalls fehlerhafte Belehrungen an ihre Kunden aus, die zu einer Ungültigkeit der Belehrung führten. Es handelt sich bei den Fehlern insbesondere um den Beginn der Widerrufsfrist, der aus der Belehrung nicht eindeutig hervorgeht. Diese fehlerhafte Belehrung lässt sich allerdings nur durch ein rechtlich geschultes Auge entlarven.
Auch die äußerliche Gestaltung einiger Widerrufsbelehrungen der Deutsche Apotheker- und Ärztebank gibt Anlass für einen Widerruf. Die Belehrung hebt sich häufig nicht wie vorgeschrieben deutlich vom Rest des Vertrags ab.

Kostenlose und unverbindliche Prüfung durch Mingers und Kreuzer!

Einem erfolgreichen Widerruf bei der Deutsche Apotheker- und Ärztebank sollte generell eine professionelle Prüfung Ihrer Unterlagen vorausgegangen sein. Deshalb empfehlen wir Ihnen von Beginn an die Unterstützung durch einen in dem Rechtsgebiet erfahrenen Anwalt.
Wir überprüfen Ihre Widerrufsbelehrung völlig kostenfrei und unverbindlich, um Ihnen eine realistische Einschätzung zu ermöglichen.
Sie erreichen uns per Telefon unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular. In unserer Rubrik Widerruf von Darlehen finden Sie nähere Informationen sowie aktuelle Beiträge rund um das Thema.

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