Der Widerruf ihres Immobilienkredits kann sich wirklich lohnen, denn durch einen Widerruf können mehrere Zehntausend Euro gespart werden. Dafür ist lediglich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung notwendig, die Sie bei dem Abschluss Ihres Immobiliendarlehens erhalten haben. Das ist bei fast 70% aller Verträge tatsächlich der Fall, die von 2002 bis 2010 abgeschlossen wurden.
Deshalb können vieler dieser Verträge auch heute noch widerrufen werden. Im Gegensatz zu einer Kündigung fällt bei einem Widerruf eine teure Vorfälligkeitsentschädigung nicht an. Durch diese kostengünstigere Möglichkeit, sich von teuren Verträgen bei der Debeka Bausparkasse zu lösen, können Darlehensnehmer von den aktuellen günstigen Zinsen profitieren.
Darlehensnehmern steht bei Abschluss eines Darlehensvertrags ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht ermöglicht einen Widerruf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Die Frist von zwei Wochen gilt allerdings nur, wenn der Darlehensnehmer umfassend und ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Viele Belehrungsformulare, wie auch zahlreiche der Debeka Bausparkasse, entsprechen jedoch nicht den gesetzlichen Ansprüchen. Eine fehlerhafte Belehrung könnte den Darlehensnehmer jedoch davon abhalten, sein Widerrufsrecht auszuüben.
Deshalb steht den Verbrauchern in diesen Fällen ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht zu, was jedoch durch eine für 2016 geplante Gesetzesänderung abgeschafft werden soll. Tritt diese Änderung tatsächlich in Kraft, wäre nach dem 21. Juni 2016 ein Widerruf für Verträge aus den Jahren 2002 bis 2010 nicht mehr möglich.
Widerrufsbelehrungen der Debeka Bausparkasse aus der Zeit um 2002 entsprechen nicht dem Deutlichkeitsgebot und könnten gute Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf bieten. Die Belehrungen wurden äußerlich nicht deutlich hervorgehoben. Auch Darlehensverträge der Debeka Bausparkasse aus anderen Zeiträumen sind möglicherweise widerrufbar und sollten überprüft werden.
Sie Sind Kunde der Debeka Bausparkasse oder einer anderen Bank und möchten auch von der günstigen Zinlage profitieren? Dann lassen Sie Ihren Vertrag kostenlos durch uns überprüfen. Anschließend bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung, um Ihnen dann eine Ersteinschätzung zu geben. Rufen Sie uns hierzu unter 02461/8081 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
In unserem Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen“ finden Sie weitere Informationen sowie aktuelle Beiträge rund um das Thema.
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