Der BGH ermöglicht Darlehensnehmern durch seine Rechtsprechung zu Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen einen Widerruf von ihren alten Darlehen bei der BHW oder anderen Banken zu widerrufen und neue Darlehen zu deutlich günstigeren Konditionen abzuschließen. Durch die europäische Geldpolitik erhält der Darlehensnehmer schließlich ein historisch günstiges Zinsniveau.
Die Ursache für das finanzielle Fiasko der BHW und anderen Banken sind teilweise gravierende Verstöße gegen das vorgeschriebene „Deutlichkeitsgebot“. Dieses soll Widerrufsbelehrungen für juristische Laien frei von unverständlichen Formulierungen halten. Gravierende Verstöße können zur Ungültigkeit der Belehrung führen, wodurch der Widerruf von Darlehen noch Jahre später nach Vertragsschluss möglich ist.
Ein Gesetzesentwurf vom Bundesrat führt dazu, dass die meisten Darlehen nach dem 21. Juni 2016 nicht mehr widerrufbar sind. Die Bankenlobby hat anscheinend hierbei ganze Arbeit geleistet, um den entstehenden Schaden durch ausfallende Zinszahlungen in Grenzen zu halten. An einem Widerruf interessierte Darlehensnehmer der BHW sollten sich möglichst beeilen.
Ausgegebene Widerrufsbelehrungen der BHW sind vermehrt fehlerhaft und damit eventuell ungültig. In den Belehrungen hieß es beispielsweise, dass die Frist erst nach Erhalt dieser Belehrung beginnt. Zur Ausübung des Widerrufs würde die rechtzeitige Absendung vom Widerruf genügen. Diese Formulierung verstößt eindeutig gegen die vom Gesetzesgeber vorgesehene Formulierung, dass zum Fristbeginn der Erhalt einer Vertragsurkunde oder eine Abschrift erforderlich ist. Dieser Hinweis auf die zusätzlichen Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist ist für das Verständnis des Darlehensnehmers notwendig. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die BHW darauf verzichtet hat. Somit ist die Vereinbarkeit mit dem Gesetz äußerst fragwürdig und ein Widerruf von Darlehen der BHW ist auch Jahre nach Vertragsschluss möglich.
Aufgrund unserer Erfahrung in dem Rechtsgebiet sind wir zuversichtlich Sie schnell und unkompliziert unterstützen zu können. Der Widerruf von Darlehen bietet eine sehr attraktive Möglichkeit auf finanzielle Vorteile durch eine Umschuldung. Der Widerruf sollte stets mit rechtlichem Sachverstand erfolgen. Eigenständiges Handeln kann dem Darlehensnehmer vermeidbare Nachteile bringen.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Kontaktieren Sie uns hierzu zeitnah unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular!
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