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26.12.2015
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26.12.2015

Widerruf von Darlehen: Commerzbank verhindert BGH Urteil und erkennt sämliche Ansprüche an!

26.12.2015

Seit dem 1. November 2002 müssen Widerrufsbelehrung zu Darlehensverträgen zwingend besondere Hinweise enthalten, die von der Commerzbank nicht ausreichend eingehalten wurde. Das OLG Oldenburg hat in einem aktuellen Verfahren bestätigt, dass Darlehensnehmer auch Jahre später ihren Vertrag widerrufen können, wenn der Bank bei der Gestaltung der Widerrufsbelehrung Fehler unterlaufen sind.

Keine Vorfälligkeitsentschädigung dank „Widerrufsjoker“!

Ein Kläger hatte bei der Commerzbank eine Baufinanzierung im Jahr 2004 abgeschlossen, die aus mehreren Verträgen bei der Commerzbank und der Hypothekenbank Frankfurt bestand. Die einzelnen Verträge waren in einer Tabelle im Vertrag der Commerzbank zusammengefasst. Als der Kläger seine Immobilie im Jahr 2012 veräußerte, musste er eine Vorfälligkeitsentschädigungen und eine Nichtabnahmeentschädigung an die Commerzbank von über 60.000 € zahlen. Den hohen Betrag bekommt der Kläger von der Commerzbank nun vollständig zurück erstattet.
Aufgrund der Vertragsgestaltung ist hierbei nicht klar, ob nur ein Widerruf von allen Verträgen insgesamt möglich ist oder ob auch jeder einzelne Vertrag für sich widerrufen werden kann. Wie sich in der mündlichen Verhandlung heraus stellte, kamen selbst die Richter des OLG zu einer anderen Einschätzung als dies anscheinend von der Commerzbank beabsichtigt war. Somit ist auch die Belehrung zu diesem Vertrag eindeutig irreführend. Auch das LG Verden hatte bereits in einem ähnlichen Verfahren für den Darlehensnehmer entschieden.

Plötzliche Einigung der Commerzbank – BGH Urteil bleibt aus!

Letzt endlich hat die Commerzbank sämtliche Ansprüche anerkannt und dem Darlehensnehmer die 60.000 € zurückgezahlt. Die Bank hat hierdurch verhindert, dass vom Gericht ein bindendes Urteil für die über lange Jahre verwendeten Widerrufsbelehrungen ausgesprochen wird. Auch andere Kreditinstitute wählen diese Strategie und entscheiden sich im letzten Moment für eine gütliche Einigung, damit es zu keiner entscheidenden Rechtsprechung vom BGH kommt. Dies zeigt, dass Sie bei einer fehlerhaften Widerrusbelehrung derzeit sehr gute Chancen haben.

Lassen Sie Ihre Widerrufschancen kostenlos durch Mingers und Kreuzer in Erfahrung bringen!

Trotz der guten Chancen, sollte ein Widerruf nicht leichtfertig auf eigene Faust erfolgen. Bereits kleine Fehler in der Widerrufserklärung könnten Ihnen die einmalige Möglichkeit ruinieren. Außerdem benötigen Sie eine Anschlussfinanzierung, falls Sie bei Ihrem Widerruf Erfolg haben. Deshalb empfehlen wir stets eine professionelle Vorgehensweise.
Wir sehen uns hierzu als kompetenten Partner für Ihren Erfolg! Bei uns entstehen Ihnen bei einer Prüfung Ihrer Unterlagen keine Kosten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung sowie eine Ersteinschätzung. Rufen Sie uns hierzu unter 02461/8081 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
In unserem Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen“ finden Sie nähere Informationen sowie aktuelle Beiträge rund um das Themengebiet.

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