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Mehrmals am Tag hört man die verheißungsvolle Werbung einer der größten Online-Partnervermittlungen Deutschlands. Alle 11 Minuten verliebt sich ein Single über Parship – eine hoffnungsvolle wenn auch zweifelhafte Statistik. Wen das Angebot nicht überzeugt, kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen kostenlos widerrufen. Dennoch müssen Nutzer Wertersatz bezahlen. Was genau es damit auf sich hat, was Sie als Verbraucher dagegen unternehmen können und wie sich Parship dafür rechtfertigt, erfahren Sie hier!
Grundsätzlich gilt die Widerrufsfrist von 14 Tagen, Parship hingegen verlangt Wertersatz für genutzte Kontakte von bis zu drei Vierteln des Jahresabopreises. Die Verbraucherzentrale Hamburg (Vzhh) hält die Forderungen für unzulässig, da sie den Verbraucher in seinem Widerrufsrecht einschränkt, und reichte eine Mahnung, später die Klage beim Oberlandesgericht Hamburg ein. Wertersatz sei nur in geringerem Maße rechtskonform, etwa anteilig zur vereinbarten Vertragsdauer.
Vzhh ermutigt ebenfalls ehemaligen Kunden, ihr Geld zurückzufordern, da bereits mehrere Klagen in erster Instanz vor dem Amtsgericht Hamburg erfolgreich ausfielen. Parship muss Beiträge von 20€ bis zu mehreren 100 Euro plus 5% Zinsen zahlen. Dazu kommt, dass die Partnervermittlung für Gerichts- und Anwaltskosten der Verfahren aufkommen muss. Die Chancen für weitere erfolgreiche Klagen stehen gut – dennoch wagen verhältnismäßig wenige Betroffene den Schritt vor Gericht, was Parship nur zugute kommt.
Die Online-Partnervermittlung sieht die Forderung nach Wertersatz aus einer anderen Perspektive. Auch bei Parship gilt eine zweiwöchige Widerrufsfrist, bei der die Mitglieder ohne Begründung per Brief, Fax oder E-mail vom Vertrag zurücktreten können.
Wenn allerdings ein Kunde innerhalb der Widerrufsfrist Kontakt zu anderen Parship-Mitgliedern knüpft und sich dann entschließt, den Vertrag zu widerrufen, werden für diese Kontakte Wertersatz berechnet. Parship versucht auf diese Weise ihre Kunden zu schützen und zufrieden zu stellen, um langfristige sowie stabile Beziehungen zu fördern, statt kurzfristige Flirts und Affären. Die zentrale Dienstleistung der Partnervermittlung ist die Anzahl der geknüpften und garantierten Kontakte, welche beim Widerruf folglich als Wertersatz angesehen werden.
Eine laufzeitbezogene Berechnung des Wertersatzes basierend auf der Anzahl der Nutzungstagen im Rahmen der Widerrufsfrist kann allerdings nicht garantiert werden. Kunden, die innerhalb weniger Tage überdurchschnittlich viele Kontakte knüpfen, werden durch diese Regelung bevorteilt. Um das Vertrauen der Parship-Mitglieder aufrecht zu erhalten, muss das Unternehmen einen generellen Anspruch auf Wertersatz erheben.
Das Urteil im Verfahren der Vzhh gegen Parship vor dem OLG Hamburg fiel am 26.2.2017 – die Klage wurde abgelehnt. Die Laufzeit abhängige Berechnung des Wertersatzes wurde für unzulässig erklärt. Parship kann somit weiterhin an seiner bestehenden Wertersatzregelung festhalten, wonach die Anzahl der Kontakte die Berechnungsgrundlage für die Höhe des Wertersatzes bildet.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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