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23.12.2015

Widerruf von Lebensversicherungen: Versicherungen nutzen Weihnachtsstress zur Schadensbegrenzung!

23.12.2015

Alle Jahre wieder – kurz vor Weihnachten verschicken die Versicherungen wieder neue Widerrufsbelehrungen an die Kunden aus dem Bereich Lebensversicherungen. Wie im vorherigen Jahr, wird der Weihnachtsstress von den Versicherungen genutzt, um den Schaden durch den Widerruf von Lebensversicherungen gering zu halten. Wir informieren Sie, damit Sie Ihre einmalige Chance auf einen Widerruf nicht verpassen.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann nachträglich korrigiert werden

Versicherte können aktuell, Ihre Lebensversicherungen widerrufen, wenn die Versicherungsgesellschaft sie nicht umfassend auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat. Erfahrungsgemäß ist das auch häufig der Fall, sodass sich Kunden von ihren unattraktiven Verträgen lösen konnten. Der Bundesgerichtshof (BGH) war mit seinen Urteilen auch häufig auf der Seite der Versicherungsnehmer.
Dessen sind sich die Versicherungen auch bewusst, und versuchen ihre Fehler wieder auszubügeln. Denn bei einer nachträglichen richtigen Widerrufsbelehrung verliert der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der neuen Belehrung.

Zeitpunkt der Zusendung wird ganz bewusst gewählt

In der Vergangenheit war auffällig, dass die Versicherungen bei der Zusendung der neuen Belehrungen einen Zeitpunkt wählen, an dem Verbraucher ihre Aufmerksamkeit auf andere Dinge gerichtet haben. Dies ist vor allem Weihnachten der Fall, wenn z.B. ein paar Tage vor Heiligabend noch Geschenke besorgt werden müssen. Wer macht sich dann schon Gedanken über ein formelles Schreiben seiner Versicherung? Die Versicherungen spekulieren darauf, dass die Schreiben in der Weihnachtspost nicht beachtet werden oder in der ganzen Hektik in Vergessenheit geraten und so die Frist von 14 Tagen für die Ausübung des Widerrufsrechts verpasst wird.
Falls Sie in den letzten Tagen ein solches Schreiben Ihrer Versicherung erhalten haben, sollten Sie genau prüfen, ob ein Widerruf Ihrer Lebensversicherung für Sie in Frage kommt. Ihre Chancen sind nämlich hoch, denn im Grunde erkennt die Bank mit dem Schreiben an, dass fehlerhafte Belehrungen ausgegeben wurden. Ein Widerruf Ihrer Lebensversicherung könnte sich für Sie lohnen und Ihnen ein schönes Weihnachtsfest bescheren.

Mingers & Kreuzer – Ihr kompetenter Partner für Ihren Erfolg!

Wir stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung und bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung in Verbindung mit einer Prüfung Ihrer Unterlagen an. Kontaktieren Sie telefonisch unter 02461/8081 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
In unserem Rechtsgebiet rund um das Thema Widerruf von Lebensversicherungen finden Sie darüber hinaus nützliche Informationen zum Thema.

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