Lange Zeit war die Lebensversicherung eine der sichersten Möglichkeiten sich selbst und seine Verwandten für die Zukunft abzusichern. Im Laufe der Zeit führten sowohl der Finanzmarkt, als auch die Politik, dazu, dass in der Vergangenheit abgeschlossene Versicherungen heute nur noch wenig profititabel sind. Wenn auch Sie einen alten Versicherungsvertrag haben und diesen ohne Verluste beenden wollen, zeigen wir Ihnen im Folgenden, wie Ihnen dies gelingen kann.
Im Allgemeinen ist Verbrauchern das 14-tägige Widerrufsrecht bereits bekannt. Dabei startet die Widerrufsfrist erst, wenn der Verkäufer Sie regelkonform schriftlich über Ihre Möglichkeit zum Widerruf belehrt hat. Diese Belehrung muss immer einen ganz bestimmten Wortlaut enthalten. Erfolgt diese Belehrung nicht, ist es Ihnen auch nach 14 Tagen immer noch möglich, den Vertrag zu widerrufen. Auch für Versicherungsverträge gilt seit 2008, dass diese als besonders schutzwürdig betrachtet werden müssen. Alle Verträge, die nach dem 01. Januar 2008 abgeschlossen wurden, enthalten somit in der Regel eine aktuelle und ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung.
Nicht so verhält es sich mit Verträgen, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen worden sind. In vielen Fällen fehlt die Widerrufsbelehrung entweder komplett oder wurde rechtlich falsch verfasst. Nicht selten wurden dem Verbraucher unvollständige Versicherungsunterlagen ausgehändigt oder es fanden Verknüpfungen von Dokumenten statt, die bei einer rechtlichen Prüfung nicht akzeptiert werden dürften. Bei Beantragung einer Versicherung wurde die Widerrufsbelehrung oftmals nicht übergeben und wenn doch, dann nur als Anhang an den Versicherungsschein. Wenn der Verbraucher dann den Versicherungsschein erhalten hatte, war die rechtlich vorgesehene Widerrufsfrist häufig bereits verstrichen. Auch Banken verfuhren in ihrem Leistungsspektrum nicht selten auf diese Art und Weise und sahen von einer angemessenen Beratung ab.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014 macht es Ihnen möglich genau diese Schwachstelle zu Ihren Gunsten zu nutzen. Der BGH urteilte, dass auch vor vielen Jahren abgeschlossene Versicherungsverträge in vollem Umfang den Widerrufrechtsregelungen zu unterwerfen sind. Die bis dahin vorhandene Klausel, die besagt, dass spätestens nach der ersten Prämienzahlung das Recht auf Widerruf endgültig erlischt, wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben.
Anders als vielleicht gedacht ist der Widerruf und die Rückabwicklung des Vertrages kein Kinderspiel. Häufig stellen sich die Versicherungen hier quer, indem sie den Kunden darauf verweisen, dass der Vertrag damals in Verbindung mit Bankgeschäften verbunden war oder dass die Widerrufsbelehrung mit dem Versicherungsschein übergeben wurde. Dies widerspricht jedoch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Wichtig ist hierbei, dass Sie als Verbraucher stets informiert und sicher den Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und eine eindeutige Widerrufserklärung vorlegen.
Der Versicherung darf keinerlei Möglichkeit geboten werden, die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß nachzuholen, bevor Ihr Widerruf rechtmäßig erklärt wurde. Nach einer nachträglichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Versicherung beginnt nämlich Ihre Widerrufsfrist, welche aber oft durch Unkenntnis des Verbrauchers versäumt wird. Versicherungen und Banken wissen um die aktuelle Rechtslage und können dadurch den Anlass sehen selbst eine Prüfung von Altverträgen vorzunehmen und gegebenenfalls versäumte Widerrufsbelehrungen nachzuholen. Um Ihre Chance auf Rückabwicklung nicht zu verlieren, sollten Sie als Verbraucher also schnellstmöglich aktiv werden.
Auch Sie ziehen in Erwägung Ihre Lebensversicherung zu widerrufen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 02461/8081. In unserem Rechtsgebiet „Widerruf von Lebensversicherungen“ finden Sie weitere Informationen rund um das Thema.
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