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Da der Widerruf einer Lebensversicherung meist mehr Geld einbringt, als eine Kündigung, greifen immer mehr Kunden auf den Widerrufsjoker zurück. Um die eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten, wenden sie sich in den meisten Fällen an ihre Rechtsschutzversicherung. Im Regelfall werden hier sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernommen. Geizen tut die Rechtsschutz jedoch beim Gutachten, obwohl dies essentiell für den Ausgang der Klage sein kann.
Ist der Widerruf erfolgreich, so wird die Lebensversicherung rückabgewickelt. Im Klartext heißt das: Der Kunde erhält sämtliche eingezahlten Beiträge zurück. Obendrauf gibt es in vielen Fällen eine Nutzungsentschädigung, quasi eine Verzinsung auf die eingezahlte Summe. Laut Bundesgerichtshof lässt sich diese Nutzungsentschädigung jedoch nicht pauschalisieren und muss individuell berechnet werden.
Die Berechnung erfolgt aufgrund von Daten, die häufig sowohl Kunden, als auch Anwälten nicht zur Verfügung stehen. Eigens dafür haben sich Gutachter Datenbanken erstellt, die zusammenfassen, wie viel Rendite sich die Lebensversicherungen, in welchem Jahr erwirtschaftet haben. Ein solches Gutachten beläuft sich auf 500 bis 1000 Euro und wird in vielen Fällen nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Dadurch, dass das Gutachten etwas teurer ist, versuchen viele Anwälte selbst zu schätzen, wie hoch die Nutzungsentschädigung ausfallen könnte. Das hat jedoch zwei Nachteile: Zum Einen könnte es sein, dass der Anwalt dem Kunden eine zu niedrige Nutzungsentschädigung schätzt, wodurch dem Mandanten bares Geld durch die Lappen geht. Zum Anderen sind Richter beim Widerruf der Lebensversicherung häufig auf Genauigkeit und Professionalität bedacht. Da der BGH bereits vorgeschrieben hat, dass ein exaktes und spezielles Gutachten notwendig ist, wird ein eigens geschätztes Gutachten keinen guten Eindruck erwecken. Die Vortragsweise des Anwaltes wirkt dadurch weniger professionell, was nicht selten den Ausgang der Klage beeinflussen kann.
Man sollte als Verbraucher also darüber nachdenken, das Geld in ein spezielles Gutachten zu investieren, um die Erfolgschancen zu optimieren. Selbstverständlich kann man als Kunde einer Rechtsschutzversicherung versuchen diese von der Übernahme des Gutachtens zu überzeugen, indem man die bereits getroffene BGH-Entscheidung als schlagfertiges Argument anführt.
Weitere Informationen zum Thema Widerruf Lebensversicherung finden Sie auf unserem Blog. Wünschen Sie eine Kontaktaufnahme, wenden Sie sich gerne unter lv@mingers-kreuzer.de oder unter 02461-8081 an uns.
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