Für viele Versicherungsnehmer, die eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell abgeschlossen haben, heißt es Aufatmen. Viele Versicherungsunternehmen übermittelten ihren Kunden bei dem Policenmodell dem Versicherungsnehmer die Verbraucherinformationen häufig erst zusammen mit dem Versicherungsschein. Versicherungsnehmer können dann durch einen Widerruf der Lebensversicherung ihre Versicherungsprämie zurück zu erhalten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen Kunden ermöglicht ihre Versicherung rück abzuwickeln. Für viele Besitzer einer Lebensversicherung ist der Widerruf ein willkommenes Mittel, die gezahlten Beiträge anderweitig anzulegen.
Bei dem Policenmodell wurde häufig fehlerhaft über den Widerruf der Lebensversicherung informiert. Es macht Sinn den Vertrag durch einen Anwalt fachmännisch prüfen zu lassen. Denn der BGH hat entschieden, dass die übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht gilt, wenn die Belehrung fehlerhaft war.
Der BGH entschied mit zwei Urteilen (IV ZR 448/14 und IV ZR 383/14) zugunsten von Versicherungsnehmern, dass bei einer Rückabwicklung die Nutzungen der Beiträge durch die Versicherung herausgegeben werden müssen.
Man kann davon ausgehen, dass die Versicherungen bei einem Widerruf der Lebensversicherung den zurückzuzahlenden Betrag möglichst niedrig halten. Häufig kommt es in der Praxis immer wieder zum Streit aufgrund der Höhe des genossenen Versicherungsschutz und die von den Versicherungen zurück zu zahlenden Zinsen. Die Versicherungen reagieren auf den Widerspruch der Versicherung in der Regel mit weniger Widerstand, wenn die Versicherungen von einem Anwalt kontaktiert werden.
Aus diesem Grund legen wir Ihnen nahe, dass Sie Ihre Unterlagen von einem in dem Rechtsgebiet erfahrenen Anwalt prüfen lassen. Der Widerruf der Versicherung ist besonders für Versicherungsnehmer interessant, die ihre Lebensversicherung vor der Finanzkrise abgeschlossen haben oder ihren Vertrag bereits gekündigt haben.
Für eine kostenfreie Prüfung Ihrer Unterlagen sowie eine Erstberatung durch einen Anwalt rufen Sie uns unter 02461/8081 an oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Widerruf von Lebensversicherungen.
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