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10.01.2016

Widerruf Lebensversicherung: Rückabwicklung statt Kündigung und sparen!

10.01.2016

Besitzer einer Lebensversicherung haben es aufgrund von sinkenden Renditen derzeit nicht leicht. Die niedrigen Zinsen decken gerade die hohen Vertriebs- und Verwaltungsgebühren. Wer deshalb seine Lebensversicherung überdenkt, hat das Problem, dass durch die Kündigung eine Menge Geld verschenkt wird. Das Rückkaufangebot der Versicherung ist oftmals grottenschlecht, da sämtliche Kosten für Vertrieb und Verwaltung abgezogen werden. Beinhaltet der Versicherungsvertrag jedoch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, kann der Versicherte mehrere Tausend Euro bei der Beendigung seiner Lebensversicherung erhalten.

Lebensversicherung häufig aufgrund fehlerhafter Belehrungen widerrufbar!

Versicherungsverträge, die in den Jahren 1994 bis 2008 abgeschlossen wurden, enthalten häufig fehlerhafte Belehrungen. Dies hat zur Folge, dass die übliche Frist von 14 oder 30 Tagen nicht zu laufen beginnt und die Lebensversicherung auch Jahre nach Abschluss widerrufen werden kann. Nach einem Widerruf wird die Police dann rückabgewickelt. Versicherungsnehmer erhalten dann ihre eingezahlten Beiträge zurück. Zusätzlich ist ein Nutzungsersatz für die verwendeten eingezahlten Beträge von der Versicherung zu. Der Kunde erhält durch einen Widerruf der Lebensversicherung in den meisten Fällen wesentlich mehr Geld zurück, als wenn er normal kündigen würde.
Ganz ohne Aufwand gibt es den Widerrufsjoker allerdings nicht, denn die meisten Versicherungen stellen sich zunächst quer, wenn der Kunde auf diese Fehler in seinem Vertrag hinweist. Wer bei einem Widerruf Erfolg haben will, benötigt in der Regel anwaltliche Unterstützung. Nicht selten kommt es sogar zu einer Klage. Die Chancen stehen dabei allerdings gut, denn in den meisten Fällen urteilen die Gerichte verbraucherfreundlich. Auch wenn Sie Ihre Lebensversicherung schon gekündigt und den Rückkaufswert erstattet bekommen haben, ist ein Widerruf nachträglich noch möglich. Ihre Versicherung muss Ihnen bei einem erfolgreichen Widerruf die Differenz zum Rückabwicklungswert nachträglich auszahlen.

Ausstiegsmöglichkeit kostenlos durch Mingers & Kreuzer prüfen lassen!

Der erste Schritt sollte stets die Überprüfung der eigenen Lebensversicherung durch einen erfahrenen Anwalt sein. Wir ermöglichen Ihnen diese Prüfung kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns hierzu unter 02461/8081 an oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Widerruf von Lebensversicherungen.

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