Bild: Alex_Po / shutterstock.com
Wie bei vielen weiteren Versicherungen, sind auch in den Verträgen der Provinzial fehlerhafte Informationen in den Widerrufsbelehrungen. Die Verträge, die zwischen den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, bieten dieses sogenannte „ewige“ Widerrufsrecht. Denn aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen hat die Widerrufsfrist noch gar nicht sinngemäß begonnen.
Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsen der letzten Jahre stehen viele Finanzdienstleister vor finanziellen Problemen. Es werden kaum noch Überschüsse erwirtschaftet. In manchen Fällen gehen die Bilanzen sogar ins Minus. Alte Versprechen von bis zu 7 Prozent Rendite zuzüglich Überschussbeteiligungen, werden höchst wahrscheinlich kaum noch gehalten werden können. Die früher als sicher gewertete Lebensversicherungen, nimmt zusehends an Attraktivität ab. Möchte man also als Kunde das Ersparte sichern und aus der Lebensversicherung aussteigen, so ist das „ewige“ Widerrufsrecht vielleicht eine der letzten Chance das Boot zu verlassen, was zu kentern droht.
Viele Versicherungen haben ihren Kunden scheinbar entgegenkommende Angebote zugesendet, die ein vorzeitiges Ende des Vertrages vorsahen. Die Geldsumme, die der Kunde danach erhalten sollte, würde dem Kunden hohe Verluste bescheren und wäre für diesen lediglich zum Nachteil. Ein weiterer Versuch der Finanzdienstleister sich zu retten.
Auch eine Kündigung des Versicherten impliziert Verluste für den Kunden. Der Rückkaufswert, der dann ausgezahlt werden würde, liegt in den meisten Fällen meist weit unter dem Ersparten.
Die lukrativste Variante ist hierbei der Widerruf und die damit verbundene Rückabwicklung des Vertrages. Alle gezahlten Beiträge zuzüglich der Zinsen erhält der Versicherte dann zurück. Das bereits gesparte Geld könnte daraufhin vielversprechender angelegt werden. Damit würde man ohne Probleme und Verluste aus der Lebensversicherung aussteigen können.
Voraussetzung dafür ist lediglich, dass bei Vertragsabschluss fehlerhafte Widerrufbelehrungen vorgelegt wurden. Ziel dieser Belehrungen ist es eigentlich den Kunden umfassend über Fristen, Folgen und Voraussetzungen eines Widerrufs zu informieren. Der Verständlichkeit halber gelten laut Gesetz dafür bestimmte Vorschriften, unter anderem, dass diese Belehrungen deutlich und verständlich sein müssen. Schätzungsweise sechzig Prozent der Widerrufsbelehrungen entsprechen nicht den gesetzlichen Formalien. Die laut dem BGH als bedeutend angesehenen Fehler finden sich auch in vielen Verträgen der Provinzial.
Möchten auch Sie Ihre Verträge hinsichtlich fehlerhafter Widerrufsbelehrungen prüfen lassen, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne unter der 02461-8081 oder via Mail. Wir freuen uns auf Sie! Weitere aktuelle News zu diversen Rechtsthemen, finden Sie auf unserem Youtubekanal oder dem Blog der Kanzlei Mingers & Kreuzer.
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