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Aufgrund einer mangelhaften Widerrufsbelehrung von Seiten der Versicherer, können zahlreiche Personen auf einen verspäteten Widerruf hoffen. Diese Erkenntnis könnte für Verbraucher bares Geld bedeuten!
Auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion antwortete das Bundesfinanzministerium mit einer Information über die Möglichkeit des verspäteten Widerrufs. Danach wären fast 37 Prozent der Verträge zwischen Mitte 1994 und 2007 betroffen. Begründet wird die Annahme mit einer fehlerhaften Belehrung der Versicherer gegenüber dem Kunden. Weiter heißt es: „Als Widerspruchsgrund kamen dabei auch andere Gründe als eine fehlerhafte Belehrung in Betracht, zum Beispiel der fehlerhafte oder nicht erfolgte Zugang der Versicherungsbedingungen oder eine unterbliebene Belehrung zum Widerspruchrecht.“
Ein möglicher Widerruf, der auch Jahre nach Vertragsabschluss gefordert werden kann, könnte vielen Kunden in die Karten spielen. Da Lebensversicherungen aufgrund einer Niedrigzinsphase immer unattraktiver werden, wünschen sich zahlreiche Kunden einen günstigen Ausweg.
Im Falle eines Widerrufes und einer somit folgenden Rückabwicklung, erhalten Kunden alle eingezahlten Prämien, sowie die gezahlten Vertriebs- und Verwaltungskosten zurück. Die ist der entscheidende Vorteil gegenüber einer gewöhnlichen Kündigung.
Die Frage nach einem verspäteten Widerruf beschäftigt derzeit zahlreiche Gerichte. Der Europäische Gerichtshof verhandelt beispielsweise momentan derartige Fälle aus Österreich. Ein Urteil könnte in diesem Fall auch Folgen in Deutschland haben.
Allgemein befindet sich die Lebensversicherung in einer Krise. Zwischen 2009 und 2019 sank die Zahl der Neuverträge von 6,2 Millionen auf 5,2 Millionen. Die Politik der EZB und das nachträgliche Widerrufsrecht könnten die Versicherer zusätzlich belasten. Experten sehen dies sogar als systemisches Risiko.
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