Bild: Lisa S./shutterstock.com
Der BGH ermöglicht mit zwei richtungsweisenden Urteilen die Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen wurde. Für den Widerruf Ihrer Lebensversicherung ist es egal, ob der Vertrag noch besteht oder bereits gekündigt wurde.
Durch eine erfolgreiche Rückabwicklung können vom Versicherungsnehmer nahezu alle eingezahlten Beiträge zurückverlangt werden. Von der Versicherungsgesellschaft kann nur ein geringer Teil für den gezogenen Verischerungsschutz abgezogen werden.
Eine Rückabwicklung ist selbst dann noch möglich, wenn die Lebensversicherung in den letzten Jahren bereits gekündigt wurde. Hierbei ist eine deutliche Nachforderung möglich. Die Voraussetzung für eine Rückabwicklung ist, dass Sie nicht ausreichend über das Widerrufsrecht informiert wurden.
In vielen Fällen genügt das Widerrufsrecht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Dementsprechend ist eine Vielzahl von Lebensversicherungen betroffen und können möglicherweise widerrufen werden. Bis zu den Entscheidungen vom BGH stand Ihren Rückzahlungsansprüchen eine Regelung im Versicherungsvertragsgesetz entgegen, wonach das Erlöschen des Widerrufsrecht ein Monat bzw. ein Jahr nach der ersten Einzahlung vorgesehen war.
Der Europäische Gerichtshof erklärte allerdings mit einem Urteil vom 19. Dezember 2013, dass das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts rechtswidrig ist. Diese Entscheidung ist auch für deutsche Gerichte maßgeblich. Ein bestehendes Widersrecht kann aus diesem Grund auch jetzt noch mit der Folge der Rückabwicklung selbst für eine bereits gekündigte Lebensversicherung ausgeübt werden.
Die Urteile vom BGH sorgen für Gerechtigkeit im Widerrufsrfecht. Denn Kunden, die nicht ausreichend über ihre Widerrufsrecht belehrt wurden, haben dadurch die Möglichkeit, die Versicherungsgesellschaft für deren Fehler zur Rückabwicklung zu zwingen. Viele Versicherungskunden haben gute Möglichkeiten, ihre abgeschlossene Lebensversicherun im Großen und Ganzen rückabzuwickeln.
Wir legen Ihnen die exakte Prüfung Ihrer Verischerung durch einen erfahrenen Anwalt nahe, der im Widerruf von Lebensversicherungen bereits erfolgreiche Erfahrung gesammelt hat. Bei Mingers & Kreuzer erhalten Sie diese Prüfung kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns hierzu unter 02461/8081 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Widerruf von Lebensversicherungen.
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