Bild: Chinnapong/ shutterstock.com
Der Widerruf der Lebensversicherung stellt einen rentablen Ausstieg aus dem Vertrag dar und von der Grundsatzurteilen der beiden höchsten Gerichtshöfe gestützt. Alle wichtigen Informationen zum Widerruf finden Sie im Folgenden!
Das Widerrufsrecht eines Kunden, dessen Lebensversicherungsvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, wird seit dem Jahr 2013 von Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestützt. Es eröffnet die Möglichkeit, noch Jahre nach Abschluss oder auch Kündigung des Vertrages, aus klassischen Kapitallebensversicherungen ohne Verluste auszusteigen und die Rückabwicklung des Kontraktes vorzunehmen. Im Gegensatz dazu ist die Kündigung keine lohnenswerte Alternative, da die Versicherung aufgrund einbehaltener Kosten keine Einzahlungen des Kunden mehr auszahlt.
Es gibt mehrere Motive sich für einen Widerruf zu entscheiden:
Die Versicherungsgesellschaft schuldet neben der Erstattung der Prämien auf die Lebensversicherung auch eine sogenannte Nutzungsentschädigung, also eine Verzinsung der Einzahlungen. Der Versicherungsnehmer kann in den meisten Fällen den Anspruch deutlich höher als die bloße Prämienrückzahlung ausfallen lassen.
Zum anderen wurde in einem BGH-Urteil aus dem Jahre 2014 klargestellt, dass der Widerruf auch bei fondsgebundenen Lebensversicherungen erklärt werden kann. Bei solchen Versicherungen können den Kunden durch Kursverluste Schäden entstehen, die weit über abgezogenen Kosten hinausgehen.
Zudem kann der Widerruf auch noch Jahre nach der Kündigung der Lebensversicherung erklärt werden.
Betroffen sind Kunden, die ihre Lebensversicherung zwischen 1994 und 2007 im Policenmodell abgeschlossen haben. Hier erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht schon bei der Antragsstellung, sondern erst mit dem Versicherungsschein.
Wenn auch Sie einen Lebensversicherungsvertrag besitzen und diesen hinsichtlich Ihrer Widerrufschancen prüfen lassen wollen, wenden Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung an uns. Unseren Sofort-Rechner finden Sie unter folgendem Link.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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