Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung ermöglicht auch Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen. Der Widerruf ist bereits bekannt und in aller Munde. In den letzten Jahren haben viele Kunden eine Lebensversicherung abgeschlossen.
Die Lebensversicherungen wurden bei Vertragsabschluss als besonders rentabel beworben. Im Nachhinein jedoch eher das Gegenteil der Fall. Demnach mussten Versicherungsnehmer mit ihrer Lebensversicherung zum Teil deutliche Verluste hin nehmen.
Viele Kunden erhielten bei der Antragsstellung der Lebensversicherung nicht alle erforlderlichen Unterlagen , sondern erst nach der Annahme des Versicherungsantrages durch die Versicherung.
Das heißt mit anderen Worten, dass der Versicherungsnehmer einen Antrag gestellt hat, diesen unterschrieben hat und zur Annahme an das Versicherungsunternehmen geschickt hat. Durch Annahme ist dann der Versicherungsvertrag zu Stande gekommen.
Vesicherungsnehmer haben grundsätzlich nach dem Abschluss der Lebensversicherung die Möglichkeit den Widerruf innerhalb von 14 Tagen zu nutzen.
Die 14-tägige Frist soll allerdings erst dann beginnen, wenn der Kunde mit Erhalt der Vertragsunterlagen klar und deutlich über das Wideruffsrecht hingewiesen wurde. Das sogenannte Deutlichkeitsgebot erfordert auch hierbei eine deutlich hervorgehobene Widerrufserklärung.
In dem Fall hat die Frist über den Widerruf nie angefangen. Der Versicherungsnehmer kann deshalb auch noch viele Jahre nach Vertragsschluss den Widerruf nutzen. Dies ist selbst dann noch möglich, wenn die Lebensversicherung bereits gekündigt wurde.
Zum Teil berufen sich die Versicherungsgesellschaften auf die Verwirkung der Widerrufsrechts. Der BGH und der EuGH kennt jedoch keine Rechte von Verbrauchern, die zeitlich befristet sind, wodurch der Einwand der Verwirkung nicht greifen dürfte.
Entscheidet sich der Verbraucher für den Widerruf der Lebensversicherung, ist die Versicherungsgesellschaft zur Rückzahlung der eingezahlten Beiträge verpflichtet und darf lediglich als Ausgleich für den gewährten Versicherungsschutz einen geringen Risikoanteil einbehalten.
Wir empfehlen grundsätzlich die Überprüfung Ihrer Unterlagen durch einen Anwalt, der bei dem Widerruf von Lebensversicherungen bereits viele Erfolge zu verzeichnen hat. Wir bieten Ihnen diese Prüfung kostenfrei an. Melden Sie sich hierzu per Telefon unter 02461/8081 oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Widerruf von Lebensversicherungen.
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