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Widerruf von Lebensversicherungen: Frage & Antwort zur Rückabwicklung
05.12.2015
Positiver Ausgang des Widerrufs gegen die ING DiBa zugunsten der Mandaten durch die Kanzlei Mingers & Kreuzer
05.12.2015

Widerruf gegen die Volksbank Euskirchen: Kanzlei Mingers & Kreuzer erfolgreich

05.12.2015

In einem Verfahren gegen die Volksbank Euskirchen konnte von der Kanzlei Mingers & Kreuzer auch hier erfolgreich ein Vergleich vor dem Landgericht Bonn geschlossen werden.
 
In der Widerrufsbelehrung war vermerkt, dass der Darlehensnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (einem Monat) ¹ ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen könne. Der Lauf der Frist für den Widerruf sollte einen Tag nachdem dem Darlehensnehmer bestimmte Unterlagen, insbesondere die Widerrufsbelehrung und die Vertragsurkunde bzw. Abschriften hiervon zur Verfügung gestellt wurden, zu laufen beginnen. Nachdem bereits eine andere Kanzlei den Widerruf erklärt hatte und um Stellungnahme zu einer gütlichen Einigung gebeten hatte, konnte im Rahmen eines Klageverfahrens nach umfangreicher Information und Verweis auf Rechtsprechung für den Mandanten erreicht werden, dass die Bank auf 50 % der Vorfälligkeitsentschädigung zur Ablösung des Vertrages verzichtete. Zudem wurde das restliche Darlehen mit einem neuen Zinssatz von 1,7 % p.a. statt  bisher 5,1 % p.a. weiter finanziert. Dadurch ersparte sich der Mandant jährliche Zinsleistungen von rund 3.100,00 € bei einer Restlaufzeit von weiteren fünf Jahren, mithin nahezu 16.000,00 €.
 
Sie halten Ihre Widerrufsbelehrung der Volksbank für unstatthaft und wollen jetzt Ihre Rechte geltend machen? Rufen Sie uns unter der 02461 /8081 an oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen über info@mingers-kreuzer.de — wir prüfen für Sie zeitnah und kostenlos Ihre Widerrufsbelehrung. In einem Erstgespräch können wir gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen und wir klären Sie auf, welche Erfolgsaussichten Ihre Sachlage ergibt — und das ebenfalls kostenfrei.

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