Bild: Marian Weyo / shutterstock.com
Seit gestern ist der Widerrufsjoker für alte Darlehen nicht mehr möglich. Das Ende vom ewigen Widerrufsrecht für alte Darlehensverträge schließt allerdings nicht aus, dass fehlerhafte Verträge weiterhin anfechtbar sind.
Die Kanzlei Mingers & Kreuzer konnte in den letzten Monaten vielen Darlehensnehmern dabei helfen, Darlehen aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu widerrufen und dadurch eine hohe Zinsersparnis zu erreichen. Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und dem Juni 2010 aufgenommen, können seit dem 21. Juni 2016 nicht mehr widerrufen werden.
Darlehensverträge, die allerdings nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können auch weiterhin widerrufen werden, sofern eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss vorlag. Lassen Sie also Ihr Darlehen am besten bei einem Anwalt überprüfen.
Auch bei Darlehen, die später aufgenommen wurden, sind die Widerrufsbelehrungen oftmals fehlerhaft. Darlehensnehmer haben dann gute Aussichten auf einen Widerruf und eine Rückabwicklung vom Darlehensvertrag. In dem Fall lässt sich dann eine Menge Geld sparen. Die Zinsersparnis beläuft sich dann bei neueren Verträgen schnell auf mehrere tausend Euro pro Jahr.
Wenn Sie Ihr Darlehen vorzeitig gekündigt haben und eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten, ist durch eine ungültige Widerrufsbelehrung ebenfalls eine nachträgliche Rückabwicklung für Sie möglich. Durch einen erfolgreichen Widerruf des Vertrags erhalten Sie die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurück. Hiervon können Sie vor allem profitieren, wenn Sie Ihre Immobilie bereits verkauft haben und dadurch aus Ihrem laufenden Darlehensvertrag vorzeitig beenden mussten.
Darlehensnehmer können bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in einem Darlehen auch Jahre nach Vertragsschluss den Vertrag vorzeitig rückabwicklen. Denn die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfrist von 14 Tagen hat aufgrund der falschen Information nicht begonnen.
Um den Widerruf von Ihrem Kreditvertrag zu prüfen, empfehlen wir Ihnen die Unterstützung durch einen in dem Rechtsgebiet erfahrenen Anwalt. Wir gewährleisten unseren Kunden eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt.
Dazu können Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular kontaktieren. Nähere Informationen finden Sie in unserem Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen“.
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