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Widerruf: EuGH-Urteil ermöglicht Rückabwicklung von Krediten ab Juni 2010!

27.03.2020

Bild: Proxima Studio / shutterstock.com
 
Der EuGH hat nun für ein Hammer-Urteil gesorgt, wovon nahezu alle Verbraucherkredite betroffen sind, die vor Juni 2010 abgeschlossen wurden. Genauere Informationen und wie es nun für Betroffene weitergeht, erfahren Sie nun bei uns!
 
 

Weshalb ist der Widerruf möglich?

 
Vor dem Europäischen Gerichtshof wurde über rechtwidrige Klauseln in einem Immobilienvertrag verhandelt. Dieser enthielt einen sogenannten „Kaskadenverweise“. Hierbei wurde innerhalb des Vertrages auf einen Gesetzestext verwiesen, welcher wiederum auf weitere Gesetzestexte verweist. Die daraus entstandene Kette ist für einen Laien kaum zu durchschauen, was laut EuGH gegen die EU-Richtlinie für Verbraucherkredite verstößt. Daher erklärte der EuGH derartige Widerrufsbelehrungen für unvereinbar mit dem EU-Recht.
 
 

Was bedeutet dieses Urteil für die Verbraucher?

 
Ersten Voraussagen zufolge besitzen wohl Kredite mit einem Volumen von 1,5 Billionen Euro derartige Klauseln. 340 Millionen Euro davon schreibt man den voraussichtlich betroffenen 20 Millionen Autokrediten zu. Hinzu kommen Bau-Kredite mit einem insgesamten Volumen von 1,2 Billionen Euro. Dies sind nahezu alle Autokredite, die seit Juni 2010 abgeschlossen wurden. Die Immobilien-Krediten ab März 2016 beinhalten hingegen andere Formulierungen.
 
Da eine solch gewaltige Anzahl von Krediten betroffen ist, wird diesem Urteil eine große Bedeutung und hohe Signalwirkung zugeschrieben.
 
 

Welche Möglichkeiten haben Betroffene nun?

 
Die durch das Urteil entstandene Möglichkeit, tausende von Euros zu sparen, sollten sich Betroffene nicht entgehen lassen. Für Immobilien-Kreditnehmer wird der Widerruf insbesondere aufgrund der Niedrigzins-Politik interessant. Durch den Widerruf wird eine Umschuldung auf einen niedriger verzinsten Kredit möglich.
 
Bei den Autokrediten dürfen sich in Anbetracht der immensen Wertverluste, die durch die Manipulationen entstanden sind, vorwiegend die Betroffenen des Abgasskandals freuen. Durch die Rückabwicklung kann eben jenes Fahrzeug zurückgegeben werden. Im Gegenzug erhalten Kunden die gezahlten Beiträge inklusive Sonderzahlungen zurück.
 
Besonders interessant! – Die Zahlung einer Nutzungsentschädigung ist bei Verträgen, die nach Juni 2014 abgeschlossen wurde, nicht mehr nötig. Dadurch wurde das Fahrzeug in diesem Zeitraum kostenlos gefahren.
 

  • Holen Sie sich jetzt Ihr Recht und profitieren Sie von den aktuellen Entwicklungen. Eine Prüfung Ihrer Verträge ist nun kostenfrei bei uns möglich: https://mingers.law/ads/autokredit-widerrufen

 
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Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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