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Die Lebensversicherung lohnt sich für Verbraucher von Jahr zu Jahr weniger. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch unrentabel. Was viele ungern tun, sich gerade bei Lebensversicherungsverträgen aber auszahlen kann, ist der Blick ins Kleingedruckte: Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann Ihnen schnell Ihr Geld sichern.
Das bedeutet im Klartext für Verbraucher: Die Form- und/oder Formulierungsfehler Ihrer Widerrufsbelehrung bergen die Möglichkeit unrentable Verträge wirksam rückabzuwickeln und Zinsen sowie eingezahlte Beiträge zurückzubekommen!
Policenverträge der Renten- und Lebensversicherung, die innerhalb Juli 1994 und Dezember 2007 geschlossen wurden, sind von den fehlerhaft in Umlauf gebrachten Widerrufsbelehrungen betroffen. Ferner können — nach Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) — auch ältere Versicherungspolicen unter Umständen lukrativ widerrufen werden, genauer geht es um Verträge der Lebensversicherung mit Laufzeit ab 01.01.1991!
Achtung: Nicht nur laufende Verträge sind wirksam rückabwickelbar. Auch bereits gekündigte Policen können noch widerrufen werden.
Die von den Renten- und Lebensversicherungen in Umlauf gebrachte Widerrufsbelehrungen sind vielfach gespickt mit Fehlern, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und daher als nicht wirksam zu bewerten sind.
Ähnlich wie bei (Immobilien-)Darlehen führen Fehler und Mängel in der Widerspruchs- oder Widerrufsbelehrung zum Nicht-Einsetzen der Widerrufsfrist gemäß Vertrag. Dies bedeutet, dass Der Widerruf Ihrer Renten- oder Lebensversicherung auch heute noch möglich ist! Verträge können durch die eigenen Fehler der Versicherungsinstitute wirksam rückabgewickelt werden.
Entscheidende Hinweise (bspw. bis 31.Juli 2001 auf die Schriftform, ab 01. August 2001 auf die Textform (auch E-Mails!)) wurden in vielen Verträgen missachtet, ebenso fehlt der Hinweis auf eine fristgerechte Widerrufsfrist.
Sogar formal sind Mängel zu finden, da viele Widerrufsbelehrungen nicht hervorgehoben sind, d.h. sie wurden nicht ordnungsgemäß für den Verbraucher prononciert — weder farblich noch bezüglich Größe und Schriftart, Einrückungen und Rahmungen sind absent.
Ist er Widerruf der Renten- oder Lebensversicherung von der jeweiligen Versicherungsanstalt akzeptiert, gilt der Vertrag zwischen Ihnen und dem Vertragspartner als unwirksam — und das von Beginn an. Durch den eigenen fatalen Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrungen können eingezahlte Prämien zzgl. Zinsen zurückgefordert werden, dabei kalkuliert man mit einem Rückkaufswert von 30% plus!
Kurz notiert: Versicherer dürfen Rückstellungen für Berufsunfähigkeit oder den Todesfall als gewährten Versicherungsschutz von den Forderungen abziehen. Welche Summe einbehalten wird, ist seitens der Versicherer zu errechnen.
Der Widerruf der Lebensversicherung lohnt sich nicht in allen Fällen. Haben Sie eine Police mit hoher Garantieverzinsung (bis 4% p.a.) abgeschlossen, ist ein Widerruf nicht ratsam. Wer dauerhaft die Belastung durch einzuzahlende Prämien nicht mehr aufbringen kann oder will, dem sei ein Widerruf angeraten. Dieser ist in jedem Fall lukrativer als eine Kündigung laufender Verträge.
Wenn das Sparen von Geld auch verlockend klingt, sollten Sie unbedingt Ihre Police fachlich prüfen lassen. Als versierte Anwälte im Versicherungs- und Vertragsrecht können wir Ihnen helfen Ihren individuellen Fall besser einzuschätzen und mögliche Erfolgschancen bewerten. Vorher sollten Sie den Widerruf nicht im Alleingang einreichen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn die Versicherung im ersten Schritt einem Widerruf nicht zustimmt. Diese Reaktion ist die praktische Regel der Versicherer in solchen Fällen. Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer unterstützen Sie bei nächsten Schritten und vertreten Sie im Ernstfall auch gerichtlich — und das bundesweit!
Mehr Informationen zum Widerruf der Renten- oder Lebensversicherung finden Sie auch auf unserem Youtube-Kanal Kanzlei Mingers & Kreuzer — oder laufend auf unserem Blog!
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