Bild: Lumen Photos / shutterstock.com
Seit März 2016 wurde die sogenannte Widerrufsrechtsreform eingeführt. Bisher stand nur der Widerruf von Darlehen aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Fokus. Was viele Versicherungsnehmer jedoch nicht wissen, der Widerruf ist auch bei einer Lebensversicherung grundsätzlich möglich, wenn Sie bei Vertragsschluss der Police nicht nach den gesetzlichen Vorgaben über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.
Wer mit dem Gedanken spielt seine unrentable Versicherung zu kündigen, sollte wissen, dass der Widerruf der Lebensversicherung wesentlich profitabler als die Kündigung der Versicherung ist. Die Auszahlungssumme liegt bei einer Kündigung vor Ende der Laufzeit vor allem zu Beginn der Vertragslaufzeit weit unter den bereits gezahlten Beiträgen. Versicherungsnehmern droht dann ein finanzielles Fiasko.
Dagegen erhalten Sie bei einem Widerruf der Lebensversicherung nahezu alle eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen wieder zurück. Aufgrund der von der Versicherungsgesellschaft abgeführte Kapitalertragssteuer, dem Solidaritätszuschlag und dem genossenen Versicherungsschutz ist die vollständige Auszahlung der Leistungen nicht möglich. Jedoch ist der Widerruf der Lebensversicherung gewinnbringender als eine vorzeitige Kündigung.
Der nachträgliche Widerruf einer Versicherung kann auch rückwirkend nach einer Kündigung durchgeführt werden. Die Entscheidung vom BGH vom 28. März 2012 bezieht sich dabei vor allem auf Lebensversicherungen, die in den Jahren von 1994 bis 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Verbraucher sollten bei einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung den Rat durch einen Anwalt nutzen, der ihre rechtlichen Möglichkeiten prüft und ggf. durchsetzen.
Lassen Sie Ihre eigene Lebensversicherung von einem Anwalt, der im Bereich Widerruf bereits Erfolge zu verzeichnen hat, umfassend prüfen. Bei der Kanzlei Mingers und Kreuzer erhalten Sie eine dataillierte Prüfung kostenlos. Kontaktieren Sie uns unter 02461/8081 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir stehen Ihnen gerne zur unterstützend zur Seite!
Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Rubrik Widerruf von Lebensversicherungen.
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