Darlehensnehmer haben aktuell die Chance, ihre alten Verträge zu einem günstigeren Zinssatz umzuschulden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen des Widerrufs fällt hierbei nicht an. Allerdings könnte der Widerrufsjoker bald möglicherweise nicht mehr genutzt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in vielen Verfahren bereits Immobiliendarlehensverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen für ungültig erklärt. Ungefähr 80 % aller Behlehrungen sind fehlerhaft und damit potentiell ungültig. Der Bundesrat hat jedoch bereits eine Gesetzesänderung zum 21. Juni 2016 angeregt. Danach können die meisten Verträge, die in dem Zeitraum von 2002 bis 2010 abgeschlossen wurden, nicht mehr widerrufen werden. Darlehensnehmer sollten sich also beeilen
Ausgegebene Belehrungsformulare aus verschiedenen Jahrgängen der MLP Bank sind häufig fehlerhaft und können somit möglicherweise widerrufen.
Die MLP Bank erwähnt, dass die Frist frühestens mit Empfang der Belehrung zu laufen beginnt. Der Satz kann vom Leser so aufgefasst werden, dass noch weitere Umstände für den Beginn der Frist erforderlich sind. Die genaueren Umstände bleiben jedoch unklar. Desweiteren lässt sich in den Belehrungen ein ganzer Absatz zu sogenannten finanzierten Geschäften finden, was eher ein Seltenheit bei Darlehensverträgen darstellt. Für den Großteil der Darlehensnehmer ist der Absatz damit komplett überflüssig. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erscheint äußerst fraglich.
Wir legen Ihnen grundsätzlich eine professionelle Vorgehensweise nahe, wodurch sich Ihre Chancen im Widerrufsfall deutlich erhöhen. Wir sehen uns hierbei als kompetenten Partner für Ihren Erfolg!
Wenn Sie Ihren Vertrag zunächst auf eine fehlerhafte Belehrung überprüfen lassen möchten, entstehen Ihnen bei uns keine Kosten. Darüber hinaus erhalten Sie bei uns eine kostenlose Erstberatung, um Ihnen dann eine Ersteinschätzung über Ihre Widerrufsmöglichkeiten zu ermöglichen. Rufen Sie uns hierzu unter 02461/8081 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
In unserem Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen“ finden Sie weitere Informationen sowie aktuelle Beiträge rund um das Thema.
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