In letzter Zeit haben uns viele Kreditnehmer kontaktiert, die ihren teuren Immobilienkredit auf Grund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen möchten. In den meisten Fällen konnten Darlehensnehmer ihr Kredit zu den aktuell günstigen Konditionen umschulden lassen. Hiermit soll aber bald Schluss sein. Darlehensnehmer sollten sich also beeilen.
Der Hintergrund ist, dass seit dem 01. November 2002 alle Kreditinstitute dazu verpflichtet sind, den Darlehensnehmer umfassend über sein Widerrufsrecht zu informieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat häufig entschieden, dass Darlehensgeber dieser Verpflichtung nicht genügend nach kamen. Bei Kreditverträgen, die zwischen den Jahren 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, liegt der Anteil der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bei ca. 80 %. Für viele Darlehensnehmer ermöglich dieser folgeschwere Fehler einen Widerruf und dadurch tausenden Euro Zinsersparnis.
Für die Kreditinstitute ist die Flut an Widerrufen ein Super-Gau, denn es ergeben sich für die Darlehensgeber daraus geringere Zinseinnahmen. Die Banken reagieren häufig mit Antwortschreiben, die zum Teil irreführende Tatsachenbehauptungen enthalten, oder lassen es auf einen Rechtsstreit ankommen. Der BGH entscheidet hierbei zuletzt sehr verbraucherfreundlich. Es werden neue Urteile vom BGH erwartet, die die Kreditinstitute entkräften könnten. Lesen Sie hierzu diesen Artikel.
Die Bankenlobby hat hier anscheinend erfolgreich Druck auf die Regierung ausgeübt, denn der Bundesrat hat nun bereits schon für März 2016 eine Gesetzesänderung vorgesehen. Danach soll das Widerrufsrecht für Darlehensnehmer automatisch nach zwölf Monaten enden, selbst wenn der Verbraucher keine Kenntnis von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung hatte. Dies gilt auch rückwirkend für Verträge aus dem Zeitraum zwischen 2002 und 2010. Sie sollten sich also beeilen, denn der Vorgang nimmt zusätzlich Zeit in Anspruch.
„Die Banken sollten künftig richtig belehren, dann haben sie das Problem nicht mehr“, findet Dr. Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. „Hier soll zulasten der Verbraucher die Rechtsvorschrift geändert werden, obwohl die Banken einen Fehler gemacht haben“. „Wir werden versuchen, im Gesetzgebungsverfahren Änderungen zu erreichen“, so Schick zur Süddeutschen Zeitung.
Ein Ausstieg ohne den Widerrufsjoker macht wenig Sinn, da im Falle eines vorzeitigen Ausstiegs normalerweise eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung jedoch nicht.
Wenn Sie die derzeitige Möglichkeit auf eine Umschuldung ihres ungünstigen Immobiliendarlehens nutzen möchten, sollten Sie sich zeitnah an einen in diesem Rechtsgebiet erfahren Anwalt wenden.
Hierzu bieten wir eine kostenfreie Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen und ein ebenfalls kostenloses Erstgespräch an. Kontaktieren Sie uns einfach hierzu telefonisch unter 02461/8081 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Weitere nützliche Informationen und Berichte finden Sie in unserem Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen“.
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