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16.12.2015
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16.12.2015

Widerruf von Darlehen: Widerrufsbelehrungen der Postbank, Commerzbank und Deutscher Bank häufig unwirksam

16.12.2015

Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung haben Darlehensnehmer die Möglichkeit ihren Darlehensvertrag zu widerrufen, wodurch eine Zinsersparnis von mehreren Tausend Euro möglich ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) und verschiedene Landesgerichte haben im Widerrufsfall häufig sehr verbraucherfreundlich geurteilt.

Urteil vom Landesgericht stärkt die Rechte von Darlehensnehmern!

Das Landesgericht Nürnberg-Fürth hat in einem Urteil (Az.: 6 O 4120/14) eine Wiederrufsbelehrung für ungültig erklärt, die oft von der Postbank, der Commerzbank und der Deutschen Bank AG verwendet wurden.
Die Frist soll laut der Belehrung einen Tag nach Zustellung der Vertragsunterlagen beginnen, jedoch nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses. Das LG begründet sein Urteil, dass die Widerrufsbelehrung nur dann ordnungsgemäß ist, wenn sie für den Verbraucher inhaltlich richtig und klar verständlich ist. Der Verbraucher soll durch die Belehrung Kenntnis über sein Widerrufsrecht erlangen und in die Lage versetzt werden, sein Widerrufsrecht auszuüben.

Gesetzliches Deutlichkeitsgebot wurde nicht eingehalten!

Die Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist ist irreführend, weil dadurch der Eindruck entsteht, dass die Widerrufsfrist bereits einen Tag nach dem Zugang der Unterlagen beginnt. Damit ist aber noch kein Vertrag zu Stande gekommen, es handelt sich lediglich um ein Darlehensangebot bis der Darlehensnehmer unterschrieben hat.
Der Durchschnittskunde könnte meinen, die Widerrufsfrist beginnt ohne die Vertragserklärung bereits einen Tag nach Zugang des Angebots. Die Widerrufsbelehrung entspricht somit nicht dem gesetzlichen Deutlichkeitsgebot, weil hier der falsche Eindruck entsteht, dass die Widerrufsfrist bereits einen Tag nach Zugang des Angebots unabhängig von der Vertragserklärung des Darlehensnehmers beginnt.
Sie sind Kunde der DSL-Bank, der Commerzbank AG oder der Deutschen Bank AG und ziehen einen Widerruf in Erwägung? Dann sollte Ihre Widerrufsbelehrung durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden. Auch Verträge anderer Banken sind potentiell widerrufbar und sollten überprüft werden.
Eine kostenlose und unverbindliche Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen nehmen wir gerne für Sie vor. Sollte Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein, beraten wir Sie dann über die weitere Vorgehensweise. Melden Sie sich hierzu telefonisch unter 02461/8081 bei uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
In unserer Rubrik „Widerruf von Darlehen“ erhalten Sie weitere nützliche Informationen.

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