Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen von Sparkassen haben sich häufig als fehlerhaft erwiesen. So wurde etwa durch ein Urteil von einem Oberlandesgericht entschieden, dass von der Sparkasse vorgegebene Widerrufsbelehrungen, wie sie auch von Sparkassen in NRW verwendet wurden, aus dem Jahre 2008 fehlerhaft sind.
Widerrufsbehlehrungen von Sparkassen häufig fehlerhaft!
In der verwendeten Widerrufsbelehrung war der Hinweis, dass die Frist frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung beginnt. Desweiteren war eine Fußnote eingefügt mit dem Hinweis „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“.
Diese Belehrung wurde vom Oberlandesgericht Brandenburg als fehlerhaft erachtet, da die Formulierung „frühestens“ den Fristbeginn nicht klar definiert. Außerdem stimmt die Belehrung nicht mit der vom Gesetzesgeber zur Verfügung gestellten Musterbelehrung überein. Die verwendete Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ ist für den Darlehensnehmer verwirrend und somit ungültig.
Die vom Sparkassenverband vorgegebenen Widerrufsbelehrungen wurden von zahlreichen Sparkassen verwendet, auch von verschiedenen Sparkassen in Nordrheinwestfalen. In NRW sind unter anderem die folgenden Sparkassen tätig:
Sparkasse Düren
Sparkasse Aachen
Sparkasse KölnBonn
Stadtsparkasse Düsseldorf
Sparkasse Neuss sowie
Kreissparkasse Köln
Der Widerruf ist in der aktuellen Niedrigzinsphase für die Darlehensnehmer sehr erfreulich. Denn bei einem erfolgreichen Widerruf kann das Restdarlehen zu dem aktuellen Zinssatz umgeschuldet werden, ohne eine übliche Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Das bedeutet für Darlehensnehmer oftmals eine Zinsersparnis von vielen Tausend Euro.
Widerrufsjoker nur noch bis Mitte 2016 möglich!
Darlehensnehmer, die zwischen November 2002 und Juni 2010 einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, sollten ihren Vertrag unbedingt zeitnah prüfen lassen. Denn die Gesetzeslage soll sich bereits im Juni 2016 ändern, wodurch ein Widerruf in den meisten Fällen dann nicht mehr möglich sein wird.
Sie sind Kunde der Sparkasse und möchten Ihren Immobilienkredit widerrufen? Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung und lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen im Vorfeld kostenlos und unverbindlich überprüfen. Kontaktieren Sie uns hierzu über unser Kontaktformular oder via Telefon unter 02461/8081.
Zusätzliche Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Rechtgebiet „Widerruf von Darlehen“.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]