Die Sparda-Banken sind ein Zusammenschluss von insgesamt zwölf Genossenschaftsbanken aus ganz Deutschland, die sich auf das Privatkundengeschäft spezialisieren. Die Ausrichtung erfolgt nach dem Regionalprinzip. Das bedeutet, dass jede Sparda-Bank für sich selbstständig handelt und für ein festgelegtes Geschäftsgebiet und dementsprechend auch nur für Kunden aus diesem Gebiet verantwortlich ist.
In den vergangenen Jahren haben Sparda-Banken oftmals fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Entspricht eine Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen, können Darlehensnehmer Ihren Darlehensvertrag noch Jahre später widerrufen und von der günstigen Zinslage profitieren.
Das Darlehen kann nach einem erfolgreichen Widerruf zu dem aktuellen Niedrigzins umgeschuldet werden. Das bringt dem Darlehensnehmer oftmals eine Zinsersparnis von mehreren Tausend Euro. Das Besondere hierbei ist, dass eine übliche Vorfälligkeitsentschädigung nicht anfällt.
Die Inhalte der ausgegebenen Widerrufsbelehrungen wurden durch die Sparda-Banken in den letzten Jahren mehrmals gewechselt, um auf die ständigen Gesetzesänderungen entsprechend zu reagieren. Dabei schlich sich bei der Sparda-Bank der Fehlerteufel ein. Insbesondere die Darlehensverträge aus den Jahren 2009 und 2011 enthalten häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Auch Widerrufsbelehrungen aus anderen Zeiträumen sind möglicherweise fehlerhaft.
Die Darlehensverträge wurden oftmals im Fernabsatz geschlossen. Genauer gesagt wurde der Vertragsschluss per Post oder über das Internet und nicht persönlich in einer Filiale geschlossen. In solchen Fällen müssen die Banken in ihren Widerrufsbelehrungen darauf hinweisen, dass die Widerrufsfrist erst mit dem endgültigen Vertragsschluss zu laufen beginnt. Wurde der Vertrag wiederum in einer Filiale geschlossenen, beginnt die Widerrufsfrist bereits mit der Unterzeichnung des Vertrages.
Desweiteren wird in älteren Verträgen der Sparda-Bank erwähnt, dass die Widerrufsfrist nach dem Tag zu laufen beginnt, an dem der Darlehensnehmer den Vertrag oder eine Abschrift vom Vertrag bzw. einen schriftlichen Vertragsantrag erhalten hat. Die gewählte Formulierung ist verwirrend und kann so gedeutet werden, dass die Widerrufsfrist bereits mit Unterschrift der Bank beginnt. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) erst, wenn der Darlehensvertrag vom Darlehensnehmer unterzeichnet wurde.
Sie sind Kunde der Sparda-Bank und möchten Ihren teuren Immobilienkredit widerrufen? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen im Vorfeld kostenfrei überprüfen. Kontaktieren Sie uns hierzu über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 02461/8081.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Rechtgebiet „Widerruf von Darlehen“ und über unserem YouTube Channel.
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