Bild: Looker_Studio/ shtterstock.com
Darlehensnehmern bietet sich durch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung die Möglichkeit, eine Rückabwicklung ihres Darlehensvertrages vorzunehmen – dennoch zögern viele. Der Grund: wie hoch sich die Gerichtskosten für ein Verfahren gegen ihre Bank belaufen, ist unklar.
Wir nehmen Ihnen diese Zweifel und klären Sie im Folgenden darüber auf, wie Sie den Widerrufsjoker nutzen und Ihr Geld zurückverlangen können!
Der Widerrufsjoker ermöglicht es Kreditnehmern noch laufende oder bereits gekündigte Darlehensverträge wirksam zu widerrufen. Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen der Banken verhindern eine ordnungsgemäße Aufklärung des Kunden über ihr Widerrufsrecht und somit auch den Beginn der 14-tägigen-Widerrufsfrist. Wer aktiv wird und den Widerrufsjoker nutzt, spart bis zu mehreren tausend Euro.
Die Zahl der mangelhaften Darlehensverträge beläuft sich auf etwa 3 Millionen.
Über 60 % der Kunden der Deutschen Bank, Commerzbank, DKB, BHW Bausparkasse oder Münchener Hypothekenbank werden fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt. Die meisten unwirksamen Widerrufsbelehrungen finden sich in Verträgen der ING DIBA, DSL-Bank oder Sparkasse wieder – betroffen sind bis zu 90 % der Darlehen.
Wer einen Altvertrag hat, der zwischen dem 1.September 2002 und dem 10.Juni 2010 geschlossen wurde, konnte ihn bis zum 21.Juni 2016 wirksam widerrufen. Das Entgelt einer verfrühten Tilgung oder Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann durch Rückabwicklung des Vertrages von der Bank zurückverlangt werden.
Wer einen Neuvertrag hat, der ab dem 11.Juni 2010 geschlossen wurde, kann bis jetzt immer noch tätig werden und den Widerrufsjoker nutzen! Die Widerrufsbelehrungen enthalten den Hinweis auf Pflichtangaben und zusätzlichen Informationen, die im Darlehensvertrag allerdings nicht wieder vorkommen, wie zum Bespiel die Nennung der Aufsichtsbehörde.
Wer seinen Vertrag nun wirksam widerrufen möchte, hat bei unserer Kanzlei Mingers & Kreuzer nun die Möglichkeit, ganz ohne Kostenrisiko sein Darlehen rückabwickeln zu lassen. Die Kooperation mit einem Prozessfinanzierter macht es uns möglich, Ihnen die volle finanzielle Unterstützung anzubieten. Zögern Sie nicht ihr Widerrufsrecht einzuklagen – wird der Prozess verloren, übernimmt der Prozessfinanzierter vollständig die Verfahrenskosten. Hierzu zählen die Gerichtskosten, die Kosten des gegnerischen und des eigenen Anwalts sowie sämtliche Zeugen- oder Sachverständigenkosten.
Hat die Klage Erfolg, müssen Sie dem Prozessfinanzierer ein Erfolgshonorar von 30 % des wirtschaftlichen Vorteils, das heißt ersparte Zinsen zuzüglich des erstrittenen Nutzungsersatzes, zahlen.
Senden Sie uns Ihren Alt- oder Neuvertrag Ihres Darlehen an info@mingers-kreuzer.de zu. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Chancen bei einem Widerruf mit Rückabwicklung und bewerten Ihre Aussichten und Risiken individuell.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer. Wir ermöglichen Ihnen einen Darlehenswiderruf. Mithilfe eines Kooperationsvertrages mit einem Prozessfinanzierer können Sie Ihren Vertrag ohne Kostenrisiko widerrufen!
Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen zum Widerrufsjoker finden Sie im folgenden Video.
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