In Deutschland kommt es immer wieder vor, dass Anleger auf sogenannte Drückerkolonnen reinfallen und Immobilien als Kapitalanlage kaufen, obwohl sie finanziell eigentlich gar nicht dazu in der Lage sind. Die Vorgehensweise hierbei ist höchst fragwürdig und zum Teil betrügerisch, denn das Investment führt nicht selten zur privaten Insolvenz. Wir verraten, wie Sie sich gegen derartige Schrottimmobilien wehren können.
Das Vorgehen der Drückerkolonnen ist dabei meist sehr ähnlich. Der potentielle Anleger erhält zunächst ein Angebot einer Immobilie per Anruf oder Flyer. Der Erwerb wird dem Käufer durch hohe Mieteinnahmen und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten schmackhaft gemacht. Das aufzubringende Eigenkapital ist natürlich ebenfalls sehr gering. Weitere Informationen erhält der mögliche Käufer dann in einem persönlichen Gespräch durch einen exzellent geschulten Verkäufer. Für Beträge unter 50 Euro monatlich soll man eine bestens vermietete Wohnung erhalten und sich somit eine attraktive Altersvorsorge aufbauen können. Teilweise erhält man sogar eine Mietgarantie für eine bestimmte Zeit. Das klingt zunächst alles sehr verlockend.
Das Kalkül hinter einer derartigen Aussage sieht meistens vor, dass der Käufer zusätzlich ein Kredit abschließt, was den Kaufpreis größtenteils oder vollständig abdeckt. Die Kreditkosten werden dabei gegen die Mieteinnahmen gerechnet. Zusätzlich wird eine Steuerersparnis durch Zinskosten und Abschreibungen als zusätzlicher Gewinn vermittelt. Somit ergibt sich nach der Rechnung des Verkäufers in der Summe eine moderate Zusatzbelastung von unter 100 Euro im Monat, wodurch die Immobilie erworben werden kann. Nach einigen Jahren kann der Käufer die Immobilie dann angeblich mit einem beachtlichen Gewinn wieder verkaufen. Diese Rechnung klingt für einen Laien zunächst zugänglich.
In der Realität sieht die Rechnung meistens anders aus. In der Kalkulation werden wichtige Belastungsfaktoren für die monatliche Aufwendungen außen vor gelassen, z.B. Rücklagen für die Instandhaltung, die nicht an den Mieter weiterbelastet werden dürfen und vom Besitzer zu tragen sind. Zudem handelt es sich bei den Immobilien häufig nur um oberflächlich renovierte Wohnungen, bei denen bereits nach wenigen Jahren größere Sanierungen anfallen. Dieser Faktor wurde natürlich nicht in der ursprünglichen Kalkulation berücksichtigt.
Springt dann ein Mieter ab, dürfte sich die Suche nach einem Nachfolger als schwierig erweisen, denn oftmals befindet sich die entlarvte Schrottimmobilie in einer strukturschwachen Gegend mit entsprechend niedriger Nachfrage nach Mietwohnungen. Die Mietgarantie des Verkäufers ist zu diesem Zeitpunkt zufälligerweise schon abgelaufen.
Jahre später kommt dann der große Schock, wenn der Käufer die Immobilie verkaufen will und feststellt, dass der zu erzielende Preis weit unter den ursprünglich gezahlten Preis liegt. Der Erlös reicht dann nicht einmal annähernd aus, um die Restschuld zu tilgen. Im schlimmsten Fall kann das dem Anleger die Existenz kosten und zu einer privaten Insolvenz führen.
Bei dem ursprünglichen Verkäufer ist in der Regel nach einigen Jahren nichts mehr zu holen, denn die Gesellschaften wurden häufig bereits abgeschlossen und entsprechende Schadensersatzforderungen laufen dann ins Leere. Jedoch gibt es in der Regel noch zwei greifbare Parteien: das Kreditinstitut und der Notar, durch den der Kauf beurkundet wurde.
Der Widerrufsjoker kann dabei sehr hilfreich sein, wenn der Kreditvertrag wie so häufig eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufweist. Denn der Kreditvertrag kann dann auch Jahre später widerrufen werden und bringt dem Anleger eine Zinsersparnis, die durchaus im fünfstelligen Bereich liegen kann.
Ein weiteres Argument ist, dass die Bank normalerweise keine solch hohen Kreditsummen gewährt, wenn die Kreditsumme weit über den eigentlichen Wert der Immobilie liegt. Hierbei ist zu unterstellen, dass eine Mitwisserschaft sowie eine Beteiligung am überhöhten Verkaufspreis seitens der Bank vorliegen. Häufig erhalten die Kreditinstitute einen erheblichen Teil des Gewinns. Damit ergeben sich zwei starke Argumente gegen das Kreditinstitut.
Ein weiterer Hebel ist der Notar, der den Erwerb der Immobilie beurkundet hat. Hierbei ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Notar den Kaufvertrag 14 Tage vor Unterzeichnung vorliegen haben muss, was in derartigen Fällen häufig nicht der Fall war. Der Verkauf wird nämlich in einer vorgetäuschten Hektik durchgeführt, um den Käufer die Knappheit der Immobilie authentisch zu vermitteln. Wurde die 14 tägige Frist nicht eingehalten, haftet wohlmöglich die Berufshaftpflichtversicherung des Notars und der Käufer der Immobilie wird entschädigt.
Sie haben eine Immobilie erworben, bei der Sie die geschilderten Anzeichen für eine Schrottimmobilie teilweise wiedererkennen? Gerne prüfen Ihre Unterlagen kostenlos und beraten sie unverbindlich und kostenfrei über die weitere Vorgehensweise. Melden Sie sich hierzu telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne weiter. In unserem Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen“ finden Sie weitere Informationen rund um das Thema.
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