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Widerruf Darlehen: Kanzlei Mingers & Kreuzer erfolgreich vor Gericht!

13.04.2018

Bild: Billion Photos/ shutterstock.com
Die Kanzlei Mingers & Kreuzer gewinnt den Prozess vor dem Landgericht Aachen in der Sache Widerruf Darlehen. Ein erneuter Erfolg für die Kanzlei und für den Mandanten!
 

Widerruf Darlehen – Mit Mingers & Kreuzer gemeinsam gegen die Sparkasse!

 
Das Landgericht Aachen hat am Montag, den 9. April, entschieden: der Kläger gewinnt das Verfahren gegen die Sparkasse Aachen. Der Mandant der Kanzlei Mingers & Kreuzer kommt aus seinem teuren 6 % Darlehen heraus und bekommt zusätzlich eine Nutzungsentschädigung von 10.000 €.
Zudem hat die Sparkasse Leverkusen den Anspruch in der Berufungsinstanz anerkannt. Auch dieser Mandant wird aus seinem teuren Darlehensvertrag mit einem Zinssatz von 5.8 % befreit und erhält eine Nutzungsentschädigung von 8.000 €.
 

Ihr Widerrufsrecht für Darlehensverträge!

 
Im Falle des Widerrufs eines Darlehensvertrages kommt es zu einer Rückabwicklung. Das heißt, dass der Kunde der Kreditbank die komplette Darlehenssumme zusammen mit den bisher noch nicht geleisteten Darlehenszinsen auf die Restschuld erstattet. Im Gegenzug muss die Bank dem Kunden alle geleisteten Tilgungen samt Zinsen zurückerstatten. Zusätzlich muss sie den Wert- und Nutzungsersatz innerhalb von 30 Tagen nach Widerruf zahlen.
Grundsätzlich haben Sie als Kunde ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Sollte sich in der, von der Bank aufgestellten, Widerrufsbelehrung allerdings einen Fehler finden, fängt Ihre Widerrufsfrist nicht an zu laufen und sie können weiterhin Ihren unrentablen Darlehensvertrag auflösen.
Fehlerhaft können beispielsweise Belehrungen zur Widerrufsfrist oder zu Rechtsfolgen sowie auch Fußnoten oder bestimmte Formulierungen sein. Lassen Sie Ihre Widerrufsbelehrung professionell von dem Anwalt Ihres Vertrauens auf Fehler überprüfen.
Es handelt sich hierbei um eine lukrative Möglichkeit, sich erhebliche finanzielle Vorteile zu sichern. Profitieren Sie noch lange nach Vertragsabschluss von einer Zinsersparnis, der Erstattung einer Vorfälligkeitsentschädigung und von einem Nutzungsersatz!
 
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.

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