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Widerruf von Darlehen: Bei Irrtum der Kreditinstitute gibt es Geld!

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Der Grund, ein Darlehensvertrag auch viele Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen zu können, liegt häufig in einem Irrtum des Kreditinstituts. Im Zeitraum von 2002 bis 2010 entsprachen bis zu 80 % der in Darlehensverträgen von verschiedenen Kreditinstituten zwingend vorgeschriebenen Widerrufsbelehrungen nicht den gesetzlichen Vorschriften und waren somit ungültig. Für den Kunden bedeutet das ein möglicher Widerruf und tausende Euro Zinsersparnis.

BGH entscheidet bei Abweichungen der Musterbelehrung für den Verbraucher

Die Rechtsabteilungen vieler Kreditinstitute verwendeten die der BGB-Informationspflichten-Verordnung beigefügte Musterbelehrung, die einen folgeschweren Fehler enthielt. Der Beginn der Widerrufsfrist wurde dabei unklar formuliert. Dort hieß es, dass die Frist frühestens mit dem Erhalt der Belehrung beginnt. Diejenigen Kreditinstitute, welche die Musterbelehrung inhaltlich und äußerlich übernommen haben, berufen sich auf Vertrauensschutz nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der Widerruf ist in diesen Fällen nur innerhalb von zwei Wochen möglich was allerdings eher die Ausnahme ist.
Häufig wurde die Musterbelehrung von den Kreditinstituten jedoch nicht vollständig übernommen, sondern inhaltlich und der Gestaltung nach abgeändert. Eine abgeänderte Widerrufsbelehrung mit einer solchen Formulierung ist ungültig. Der BGH handelt bei Abweichungen von der Musterbelehrung zu Gunsten des Darlehensnehmers.

Auch aktuelle Darlehensverträge möglicherweise wiederrufbar

Es gibt aber noch diverse andere Formulierungen, die für den Verbraucher unklar und dadurch fehlerhaft sind. Deshalb habe Sie derzeit gute Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf Ihres alten Darlehensvertrags.
Auch bei aktuellen Darlehensverträgen ist häufig ein Fehler aufgrund einer fehlerhaften Belehrung möglich. Die erforderlichen Pflichtangaben nach dem neuen Recht seit dem 30. Juli 2010 gemäß § 492 Abs. 2 BGB werden nicht immer ausreichend beachtet, wodurch die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt.

BGH Urteil untersagt Kreditinstituten eine unberechtigte Zurückweisung

Die Kreditinstitute reagieren zunächst mit Zurückweisung des Widerrufs. Oftmals lassen sich Darlehensnehmer dadurch abschrecken. Dieses Verhalten ist jedoch rechtlich bedenklich, wenn die betroffene Widerrufsbelehrung bereits vom Gericht als fehlerhaft bestätigt wurde. Hierbei schützt der BGH neuerdings den Verbraucher vor irreführenden Aussagen. Hierzu haben wir kürzlich diesen Artikel veröffentlicht.
Einige Kreditinstitute versuchen durch die Ablehnung von Neukunden, die eine Anschlussfinanzierung aufgrund eines erfolgreichen Widerrufs suchen, die Anzahl Widerrufe gering zu halten. Lassen Sie sich davor aber nicht abschrecken, denn es haben mittlerweile einige Banken die Chance erkannt und werben sogar mit einer Wechselprämie.
Sie möchten Ihren Darlehensvertrag widerrufen? Wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an und prüfen im Vorfeld Ihre Vertragsunterlagen. Kontaktieren Sie uns unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular.
Wir halten Sie über die Thematik in unserem Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen“ stets auf dem Laufenden.

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