Durch einen Widerruf Ihres Immobilienkredits können Sie eine lukrative Umschuldung erzielen, wenn Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Der Widerrufsjoker kann Ihnen viele Tausend Euro in die Kasse spülen. Das ist allerdings kein Selbstläufer, denn die Erfahrungen sind je nach Kreditinstitut sehr unterschiedlich.
Um die Aussichten auf Erfolg eines Widerrufs abschätzen zu können, ist es essentiell, zu wissen, ob Ihr Kreditinstitut generell zu einem außergerichtlichen Vergleich bei einem Widerruf bereit ist. Dies lässt sich im Vorfeld nicht immer pauschal beantworten. Jedoch gibt es für viele Banken inzwischen äußerst zuverlässige Tendenzen, über die wir Sie nachfolgend informieren.
Insbesondere der sogenannte „genossenschaftliche Sektor“ zeigt sich als äußerst kompromissbereit. Dazu zählt man genossenschaftlich organisierte Banken und zum Teil auch Versicherungen. Zu den bekanntesten gehören hierbei sicherlich die Volksbanken und Raiffeisenbanken, die in Deutschland rund tausendfach vertreten sind. Es werden nicht von allen Volksbanken und Raiffeisenbanken Immobiliendarlehen vergeben und gewiss sind auch nicht alle ausnahmslos kompromissbereit in Bezug auf den Widerruf eines Kredits. Dennoch sehen wir hier eine sehr hohe Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung.
Hierzu gehören neben den Volksbanken und Raiffeisenbanken auch andere Kreditinstitute, die grundsätzlich zu einem Kompromiss bereit sind. Durchaus positiv aufgefallen sind hierbei die Sparda West, Sparda Südwest und Sparda Hannover. Auch die PSD Banken gehören hierzu, die ebenfalls regional aufgestellt sind. Daneben kann man auch die Münchener Hypothekenbank als wichtigen Hypothekenfinanzierer zum genossenschaftlichen Sektor zählen. Ebenfalls ließen sich bei der BB Bank und der WL Bank bereits außergerichtliche Erfolge verzeichnen. Auch die R&V Versicherung ist grundsätzlich zu einer gütlichen Einigung bei Kreditwiderrufen bereit.
Dies hängt jedoch immer vom Einzelfall ab und gilt nicht ausnahmslos für alle Fälle. Eine fachmännische Prüfung Ihres Kreditvertrags ist empfehlenswert, denn die genannten Kreditinstitute sind meistens nur bei der Unterstützung durch einen Anwalt zu einem Vergleich bereit. Bei einem eigenständigen Vorgehen, wird der Kunde meistens eiskalt abserviert.
Wenden Sie sich deshalb an uns, wenn Sie einen Widerruf in Erwägung ziehen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Prüfung Ihrer Unterlagen und ein damit verbundenes Erstgespräch an. Wir stehen Ihnen telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
In unserem Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen“ erhalten Sie weitere Informationen rund um das Thema.
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