Die Rechtsprechung der deutschen Gerichte spielt derzeit privaten Kreditnehmern in die Karten. Sie können aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung Ihren Darlehensvertrag auch mehrere Jahre nach Vertragsschluss widerrufen.
Warum sollten Sie widerrufen statt kündigen? Bei einer Kündigung des Darlehensnehmers vor Fälligkeit verlangen Banken von ihren Kunden eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Bei einem Widerruf dagegen muss die Bank die Vertragsrückabwicklung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung akzeptieren. Dadurch ist eine Zinsersparnis von mehreren Tausend Euro drin.
Der Gesetzgeber hat seit dem 01. November 2002 Banken dazu verpflichtet, ihre Kunden umfangreich über das Widerrufsrecht zu belehren. Dabei wurden den Banken vom Gesetzesgeber Musterbelehrungen zur Verfügung gestellt, die von etlichen Banken teilweise abgeändert wurden. Dadurch waren die Belehrungen mehrfach fehlerhaft, wodurch das Widerrufsrecht nicht wie üblich zwei Wochen nach Vertragsschluss abläuft. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied hier zuletzt sehr verbraucherfreundlich. Vor Jahren abgeschlossene Darlehensverträge können auch heute noch widerrufen werden.
Allerdings sieht der Gesetzgeber vor, eine Änderung des Gesetzes durchzusetzen, wodurch nach dem 21. Juni 2016 Verträge von 2002 bis 2010 nicht mehr widerrufen werden können.
Widerrufsbelehrungen der Deutschen Kreditbank aus dem Jahr 2005 zeigen vermehrt Schwachstellen in der äußerlichen Gestaltung der Belehrungen auf. Die Gestaltung der Belehrungen entspricht nicht immer dem „Deutlichkeitsgebot“ und hebt sich nicht vom übrigen Vertragstext ab. Verbraucher sollen jedoch eindeutig und klar verständlich auf ihr Widerrufsrecht hingewiesen werden. Nicht hervorgehobene Belehrungen haben häufig zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt und Verbraucher noch Jahre später widerrufen können.
Auch Verträge aus anderen Jahrgängen und von vielen anderen Banken sind möglicherweise widerrufbar.
Wir empfehlen eine professionelle Durchführung, denn einem erfolgreichen Widerruf sollte eine umfassende Vorbereitung mit rechtlicher Aufarbeitung des entsprechenden Einzelfalls vorausgehen.
Wir sehen uns hierzu als kompetenten Partner und bieten Ihnen eine kostenlose Prüfung Ihrer Unterlagen und ein damit verbundenes Erstgespräch an. Rufen Sie uns unter 02461/8081 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Hier finden Sie das passende Video aus unserem YouTube Channel. In unseren Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen“ halten wir Sie hierzu auf den neuesten Stand
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