Wer momentan ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung benötigt, hat gute Karten. Die Zinsen für eine zehn jährige Laufzeit liegen derzeit bei ca. 2,0 %. Im Vergleich zu früheren Jahren ist das sehr günstig, denn aufgrund der europäischen Niedrigzinspolitik sind Zinsen auf einem historischen Niveau. Vor einigen Jahren lag der Zinssatz bei ungefähr 4,5 %. Derzeit haben viele Darlehensnehmer die Möglichkeit von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, um ihre Darlehensverträge frühzeitig zu beenden.
Dem Bundesgerichtshof (BGH) zu Folge besteht das gesetzliche Widerrufsrecht in zahlreichen Fällen noch Jahre später aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Die Belehrungen genügen häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere entsprechen die Beleherungen nicht dem Deutlichkeitsgebot und sind somit ungültig. Wurde eine fehlerhafte Belehrung festgestellt, können Darlehensnehmer die seit Jahren laufenden Verträge noch heute widerrufen. Eine im Kündigungsfall übliche Vorfälligkeitsentschädigung fällt hierbei nicht an, was für den Darlehensnehmer eine Umschuldung zu den marktüblichen Konditionen ermöglicht. Somit lassen sich tausende Euro Zinsen sparen.
Das „ewige“ Widerrufsrecht scheint zu wackeln, denn der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung angeregt. Eine Umsetzung führt dazu, dass die meisten Darlehensverträge nur noch bis 21. Juni 2016 widerrufbar sind. Offensichtlich hat die Lobby der Banken gute Arbeit geleistet, um den Schaden durch ausfallende Zinszahlungen zu begrenzen. Es ist wahrscheinlich, dass die Gesetzesänderung in Kraft tritt. Als Darlehensnehmer müssen Sie sich also möglicherweise beeilen.
Die in Darlehensverträge verwendeten Widerrufsbelehrungen der Deutschen Bank sind möglicherweise ebenfalls fehlerhaft und damit potentiell widerrufbar. Betroffen sind Darlehensverträge im Zeitraum von 2002 und 2010.
Der Darlehensnehmer wird unter den Widerrufsfolgen darüber belehrt, dass er bei einem Widerruf alle erhaltenen Leistungen innerhalb von 30 Tagen zurückgewähren muss. Dass der Darlehensgeber aber die gleiche Verpflichtung hat, wird seitens der Bank nicht erwähnt. Somit ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und entspricht wohl kaum den gesetzlichen Anforderungen
Wenn Sie einen Widerruf in Erwägung ziehen, sollten Sie ihre Vertragsunterlagen durch einen Experten prüfen lassen. Ein erfolgreicher Widerruf setzt eine umfangreiche Vorbereitung mit umfassender rechtlicher Aufarbeitung des jeweiligen Einzelfalls voraus und sollte deshalb stets professionell durchgeführt werden.
Wie bieten Ihnen als ersten Schritt in Richtung Widerruf eine kostenlose Prüfung Ihrer Unterlagen und ein damit verbundenes Erstgespräch an. Wir stehen Ihnen telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
In unseren Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen“ halten wir Sie über die Thematik auf dem Laufenden.
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