Sie möchten sich von ihrem alten Darlehensvertrag bei der BHW Bausparkasse lösen, ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung? Dann sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen auf die Möglichkeit eines Widerrufs untersuchen lassen, denn es kann sich lohnen. Darlehensnehmer können mehrere tausend Euro Zinsen sparen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Unterlagen an.
Im Gegensatz zu einer Kündigung fällt bei einem Widerruf eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht an. Kunden können sich dadurch von teuren Verträgen lösen, um von der aktuellen Niedrigzinsphase zu profitieren.
Die Widerrufsfrist beträgt normalerweise zwei Wochen nach Vertragsschluss. Private Darlehensnehmer sollen dadurch die Möglichkeit haben, einen möglicherweise übereilten Vertragsschluss nochmal in Ruhe zu überdenken. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beginnt die Frist für den Widerruf jedoch nicht. Darlehensnehmer können ihre Verträge somit noch Jahre später widerrufen. Derartige Fehler in Widerrufsbelehrungen sind keine Seltenheit.
Verbraucher, die einen Widerruf in Erwägung ziehen, werden allerdings nach den neuesten Entwicklungen unter Zeitdruck gesetzt. Die Bundesregierung beugt sich dem Druck der Bankenlobby und sieht eine Gesetzesänderung zum 21. Juni 2016 vor. Danach sollen Verträge aus der Zeit von 2002 bis 2010 nicht mehr ohne Weiteres widerrufen werden können. Darlehensnehmern bleibt somit nicht mehr viel Zeit.
Auch die BHW Bausparkasse verwendete Widerrufsbelehrungen, die im Zeitraum von 2004 bis 2008 vermehrt Fehler aufweisen und somit einen Widerruf ermöglichen. Kunden der BHW Bausparkasse wurden nicht ausreichend über den Beginn der Frist informiert. Laut der fehlerhaften Belehrung beginnt die Frist erst am Folgetag, an dem der Kunde die Vertragsurkunde oder einen Darlehensantrag mit der Widerrufsbelehrung erhalten hat. Die Angabe könnte vom Kunden so interpretiert werden, dass die Frist schon vor der eigenen Vertragserklärung zu laufen beginnt. Liegt zwischen Erhalt des Angebots und Abgabe der eigenen Vertragserklärung jedoch einige Zeit, ist die falsche Interpretation der Fristberechnung jedoch wesentlich. Die Verbraucher könnten glauben, dass die Frist schon früher abgelaufen ist obwohl diese eigentlich noch läuft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bei solchen Formulierungen in vielen Fällen für den Verbraucher entschieden.
Sie sind Kunde der BHW Bank oder einer anderen Bank und ziehen einen Widerruf in Erwägung? Lassen Sie ihre Vertragsunterlagen durch einen erfahrenen Anwalt prüfen, denn ein erfolgreicher Widerruf setzt eine umfassende Aufarbeitung des entsprechenden Einzelfalls voraus. Deswegen empfiehlt sich eine professionelle Durchführung.
Hier sehen wir uns als kompetenter Partner und bieten Ihnen eine kostenlose Prüfung Ihrer Unterlagen und ein damit verbundenes Erstgespräch an. Wir stehen Ihnen telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
Wir halten Sie in unseren Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen“ über das Thema auf den neuesten Stand.
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