Am 01. Dezember 2015 könnte der Bundesgerichtshof eine wichtige Entscheidung in Sachen Widerruf von Darlehen treffen. Das erwartete Urteil vom BGH könnte große Auswirkungen für den Darlehensnehmer haben. Im Grunde geht es nämlich um die typische Argumentation der Kreditinstitute, dass der Widerruf nur ein Vorwand sei, um sich vom teuren Darlehensvertrag zu lösen. Das Urteil vom BGH könnte es den Kreditinstituten in Zukunft schwer machen, einen Widerruf erfolgreich abzuwenden.
Wie von uns zuletzt laufend berichtet, haben Sie als Darlehensnehmer die Möglichkeit Ihren Darlehnsvertrag aus dem Zeitraum von 2002 bis 2010 zu widerrufen, wenn Ihr Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhaltet. Lesen Sie hierzu den Artikel Frage & Antwort: Widerruf von teuren Immobilienkrediten.
Ein Darlehensnehmer machte genau von dieser Möglichkeit Gebrauch und hat seinen im Jahr 2005 geschlossenen Darlehensvertrag sechs Jahre später widerrufen. Der Kläger hatte das Darlehen für ein Investmentfonds benötigt, welches sich nicht erwartungsgemäß rentierte. Da der Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, hat der Kläger im Jahr 2011 seinen Darlehensvertrag widerrufen.
Der Darlehensnehmer möchte sich durch den Widerruf von dem Darlehen und der damit verbundenen Beteiligung am Investmentfonds lösen. Das OLG Hamburg hat die Widerrufsbelehrung bereits für unwirksam erklärt, jedoch blieb der Verbraucher bislang ohne Erfolg. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg verhält sich der Kläger treuwidrig und nutze die fehlerhafte Widerrufsbelehrung nur als Mittel zum Zweck, um sich vom unrentablen Investmentfond zu lösen.
Der Kläger legte Revision ein und nun entscheidet der BGH, ob das Motiv für einen erfolgreichen Widerruf eine Rolle spielt. Da der BGH zuletzt verbraucherfreundlich entschieden hat, könnten sich Verbraucher über das Urteil freuen.
Grundsätzlich ist Rechtslage klar: Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, kann der Darlehensnehmer auch Jahre später widerrufen und von der günstigen Zinslage profitieren. Die Motivation der Darlehensnehmer dürfte hierbei eine untergeordnete Rolle spielen. Bei einem Urteil des BGH im Sinne der Darlehensnehmer, könnte sich die bislang hohe Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen Widerruf noch weiter verbessern.
Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden unter unserem Rechtgebiet Widerruf von Darlehen.
Wenn Sie wissen möchten, ob ihr Darlehensvertrag betroffen ist, prüfen wir gerne kostenlos Ihre Vertragsunterlagen und bieten Ihnen ein unverbindliches kostenfreies Erstgespräch an. Melden Sie sich hierzu telefonisch unter 02461/8081 oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]