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19.12.2015
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19.12.2015

Widerruf von Darlehen bei der LBS wahrscheinlich nur noch bis Mitte 2016 möglich!

19.12.2015

Derzeit sind schätzungsweise ca. 80% aller Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträge, die in den Jahren zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, ungültig und damit möglicherweise widerrufbar. Darlehensnehmer haben derzeit die einmalige Chance, ihre alten Verträge bei einer fehlerhaften Belehrung noch nach Jahren zu widerrufen. Durch eine Umschuldung zu den aktuellen Konditionen ist dann eine Zinsersparnis von mehreren Tausend Euro drin.

BGH auf der Seite von Darlehensnehmern

Verantwortlich ist hierfür die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Hintergrund ist die unzureichende Umsetzung der seit dem 1. November 2002 für Kreditinstitute geltende Pflicht, den Kunden bei einem Vertragsabschluss umfassend und eindeutig über sein Widerrufsrecht zu informieren. Vom Gericht wurden beispielsweise Verstöße gegen das Deutlichkeitsgebot beanstandet, welches den juristisch undgebildeten Laien Klarheit verschaffen soll.
Die meisten Verträge könnten allerdings nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden, wenn sich die vom Bundesrat bereits angeregte Gesetzesänderung zum ewigen Widerrufsrecht bewahrheitet. Darlehensnehmer sollten nicht lange zögern, denn die Umsetzung gilt als sehr wahrscheinlich.

Auch Belehrungen der LBS möglicherweise fehlerhaft und widerrufbar

Von der LBS im Februar 2012 ausgegebene Widerrufsbelehrungen enthalten Fehler, die im Einzelfall zur Ungültigkeit der Belehrung führen. Es lassen sich vorallem Fehler zur korrekten Angabe der Rückgewährungspflicht finden, wonach sich beide Vertragsparteien innerhalb von 30 Tagen alle erhaltenen Leistungen zurückgewähren müssen. Die LBS erwähnt jedoch nur, dass diese Pflicht den Darlehensnehmer trifft. Somit entspricht die Wiederufsbelehrung nicht den gesetzlichen Erfordernissen.
Außerdem gibt die LBS dem Kunden vier verschiedene Adressen im Falle eines Widerrufs vor, woraus sich die richtige Adressierung kaum entnehmen lässt. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben scheint hier sehr fraglich.

Professionelle Vorgehensweise verbessert Ihre Erfolgsaussichten!

Wenn Sie einen Widerruf beabsichtigen, raten wir zu einer Prüfung Ihrer Unterlagen durch einen Experten. Ein erfolgreicher Widerruf erfordert meist eine detaillierte Aufarbeitung der Unterlagen.
Vielen Mandanten haben wir bereits einen Ausstieg aus ihren unattraktiven Verträgen ermöglicht. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen an, um Ihnen dann einen ersten Eindruck Ihrer individuellen Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf verschaffen zu können.
Nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Unsere Telefonnummer lautet 02461/8081. Zusätzliche Informationen zu diesem Thema finden Sie unter unserer Rubrik „Widerruf von Darlehen“.

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