Bild: pogonici/ shutterstock.com
VW-Bank Kunden aufgepasst! Einem neuen Urteil von Ende Oktober geht hervor, dass die Volkswagen Bank falsche Widerrufsbelehrungen aufstellt. Sie haben somit die Möglichkeit, Ihren Kreditvertrag noch heute zu widerrufen! Was Sie über Ihr Widerrufsrecht wissen sollten, erfahren Sie hier bei uns.
Im vorliegenden Verfahren vor dem Landgericht (LG) Berlin gegen die Volkswagen Bank über die Wirksamkeit von Widerrufsinformationen in Kfz-Kreditverträgen, wurde die im Kreditvertrag verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft befunden. Somit ist der Widerruf für Verbraucher, die ein Auto finanziert haben, weiterhin möglich.
Der große Vorteil des wirksamen Widerrufs eines Autokreditvertrages liegt darin, dass der Autokäufer seine an die Bank gezahlten Raten und eine im Einzelfall geleistete Anzahlung von der Bank zurückverlangen kann. Dies hat zur Folge, dass er nicht mehr an die weiteren Verpflichtungen aus dem Finanzierungsvertrag gebunden ist.
Den Widerruf kann jeder tätigen, der sein Auto finanziert hat. Darunter fallen nicht nur Kredite der Volkswagen Bank, sondern auch Finanzierungsverträge mit anderen Autobanken. Im Falle eines wirksamen Widerrufs hat jeder Autokäufer die Möglichkeit, von der Bank die geleisteten Zahlungen zurückverlangen.
Autohalter, die vom Abgasskandal, von drohenden Fahrverboten oder auch vom Wertverlust für Dieselfahrzeuge betroffen sind, können sich jetzt sogar von ihrem Fahrzeug trennen – und das absolut unabhängig von der drohenden Verjährung, die spätestens Ende 2017 für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im VW-Abgasskandal eintritt.
Wenn auch Sie einen Finanzierungsvertrag bei der VW-Bank besitzen und diesen hinsichtlich Ihrer Widerrufschancen prüfen lassen wollen, wenden Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung an uns. Unseren Sofort-Rechner finden Sie unter folgendem Link.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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