Bild: ROSSARINPHOTO/ shutterstock.com
Wer nach Juni 2010 einen Autokredit bei der VW Bank zum Kauf eines Volkswagens aufgenommen hat, könnte heute sehr viel Geld sparen. Denn möglicherweise sind tausende Darlehensnehmer aufgrund fehlerhafter Vertragsdokumente in einer rechtlich vorteilhaften Position. Mehr dazu finden Sie im Folgenden!
Verbraucher stehen im Normalfall zwei Wochen Widerrufsfrist zu. Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen fängt die Frist aber nicht an zu laufen. Somit ist die Rückabwicklung des Vertrages bis heute noch möglich. Im Falle des Autokredits erhält der Käufer die gezahlten Raten zurück und gibt im Gegenzug das Auto zurück. Die Autobank kann lediglich Wertersatz für gefahrene Kilometer und Verschleiß verlangen.
Betroffen sind Verträge die im Juni 2010 oder Juni 2014 abgeschlossen wurden, da die Widerrufsbelehrungen offenbar Lücken und Mängel aufzeigen. Beispiele sind hierbei undeutliche oder unstrukturierte Dokumente, fehlende gesetzliche Pflichtangaben und die grundsätzliche Verwirrung der Kunden.
Verbraucher, die ihren finanzierten Autokauf nach Juni 2014 getätigt haben, haben besonders Glück: ab diesem Zeitpunkt darf die Bank aufgrund einer Gesetzesänderung gar keinen Nutzungsersatz mehr verlangen. Betroffenen der Dieselaffäre kommt der Widerruf zugute und bietet zudem eine attraktive Chance, Geld zu sparen.
Wenn auch Sie einen Finanzierungsvertrag bei der VW-Bank besitzen und diesen hinsichtlich Ihrer Widerrufschancen prüfen lassen wollen, wenden Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung an uns. Unseren Sofort-Rechner finden Sie unter folgendem Link.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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