Bild: 4 PM production / shutterstock.com
Ein Thema in aller Munde: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in den Verträgen von Autokrediten. Haben Sie Ihr Auto finanziert, könnten Sie durchaus Chancen haben durch einen Widerruf Ihres Vertrages bares Geld zu sparen. Besonders lukrativ kann dies für Geschädigte des Dieselskandals sein, denen ein Fahrverbot droht. Die wichtigsten Fragen haben wir im Überblick für Sie beantwortet!
Generell kommen hier für sämtliche Verträge in Frage, die Sie als Privatperson abgeschlossen haben. Ausgenommen sind lediglich gewerbliche Kredite. Enthält Ihr Vertrag eine Widerrufsbelehrung, so ist dieser automatisch als privates Darlehen einzustufen. Bedingung für einen Widerruf sind fehlerhafte Informationen im Vertrag, die bedingen, dass Ihre 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat. Unklare Formulierungen, sowie das Fehlen wichtiger Pflichtangaben sind Beispiele hierfür.
Kam der Kauf Ihres Auto unmittelbar im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Darlehens zustande, so spricht man von einem „verbundenen“ Geschäft. Wird der Widerruf des einen Teil des Geschäftes (Ihr Darlehen) also anerkannt, so muss auch der zweite damit verbundene Teil (Autokauf) einer Rückabwicklung unterzogen werden.
Eine Rückabwicklung bedeutet konkret, dass Ihr Status darauf zurückgesetzt wird, als hätten Sie nie einen Vertrag abgeschlossen. Ihnen müssen daher die Anzahlung, sowie sämtliche Zahlungen zur Tilgung, zurückerstattet werden. Auch die Restschuld wird daraufhin gelöscht. Nur eventuelle Zinsen (die aber in den meisten Fällen relativ niedrig ausfalllen) darf die Bank einbehalten. Ihre Aufgabe dabei ist dann die Rückgabe des Fahrzeuges. Konkret heißt das für Sie: Für die Laufzeit des Vertrages sind Sie ihr Fahrzeug quasi umsonst gefahren.
Ganz klar: Nein! Alle Autos, die durch eine Privatperson gekauft oder geleast wurden, können betroffen sein. Unabhängig vom Hersteller oder Modell kommt es hierbei immer auf den Vertrag Ihrer Finanzierung an. Auch besteht kein Unterschied, ob es gebrauchte und neue Fahrzeuge sind. Wichtig ist hier lediglich der Vertrag und eventuell enthaltene Fehler.
Generell ist ein Widerruf in vielen Fällen sinnvoll, besonders jedoch dann, wenn Sie Ihren Vertrag nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen haben, da hierbei in vielen Fällen keine Nutzungsentschädigung verlangt werden darf. Dies kann bei früher abgeschlossenen Darlehen unter Umständen nämlich der Fall sein. Auch Betroffene des Diesel-Abgasskandals können besonders vom Widerruf Ihres Autokredites profitieren, bedenkt man einmal die drohenden Wertverluste, sowie das eventuelle Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Zur Überprüfung Ihres Vertrages sollten Sie sich juristischen Beistand suchen. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir Ihre Verträge hinsichtlich Ihrer Chancen auf einen lukrativen Widerruf und besprechen im Anschluss das eventuelle weitere Vorgehen. Kontaktieren Sie uns dafür gerne via E-Mail (info@mingers-kreuzer.de) oder telefonisch unter 02461-8081.
Da die Höhe der Kosten abhängig vom Streitwert ist, der wiederum von der Summe des Kredites abhängt, kann man dies zunächst nicht pauschalisieren. Im Regelfall werden derartige Kosten jedoch von der Rechtsschutzversicherung im Zuge der Privatrechtsschutz übernommen. Falls diese noch nicht besteht, raten wir Ihnen vor dem Widerruf eine solche noch abzuschließen.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.