Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Newsletter
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81
Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Mingers Logo White

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

Suche
29.7.21
Flutfolgen – Strafrechtliche Verfolgung wegen nicht getätigter Warnungen?
29.07.2021
3.8.21
Die Gesetzesänderungen im August – Das ist alles neu! Teil I
03.08.2021

Wer entscheidet bezüglich der Corona-Impfung für Minderjährige?

30.07.2021
Beitragsbild Corona Impfung Minderjährige

Die Coronaschutz-Impfung ist allgemein derzeit ein sensibles Thema, doch schwieriger könnte es dann noch werden, wenn andere über das Ja oder Nein der Impfung für eine Drittperson entscheiden müssen: nämlich Eltern für ihre Kinder. Wer rechtlich die letzte Entscheidung trifft und in welchem Fall sich Minderjährige auch ohne das Einverständnis ihrer Eltern impfen lassen können, erfahren Sie hier.

Generelle Grundlage: Was gilt für Kinder bezüglich einer Corona-Impfung?

Zur Ergründung der rechtlichen Grundlage dient zunächst Artikel 1 des Grundgesetzes zur Menschenwürde sowie Artikel 2 zur körperlichen Integrität. Damit geht in Bezug auf die Impfung von Minderjährigen die Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit einher. „Eine wirksame Einwilligung setzt [daher] voraus, dass der Patient Wesen, Bedeutung und Tragweite des ärztlichen Eingriffs, insbesondere den Grad der Gefährlichkeit in seinen Grundzügen erkannt hat“, so definiert es der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 1958.

Nach Alter gestaffelt wird in der juristischen Literatur zwischen drei verschiedenen Gruppen unterschieden:

  1. Ab 16 Jahren können sich Minderjährige selbst für die Impfung entscheiden, ohne dass die Eltern dem zustimmen müssen. Diese Regelung kennt nur dann eine Ausnahme, wenn die Einsichtsfähigkeit des Jugendlichen erkennbar nicht vorhanden sei.
  2. Zwischen 14 und 16 Jahren komme es auf die konkrete Einwilligungsfähigkeit der minderjährigen Person an. Diese würde genügen, damit der oder die Jugendliche über die Impfung entscheiden kann. Sei sie nicht gegeben, müssen die Eltern der Impfung zustimmen.
  3. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres sei die Einwilligungsfähigkeit grundsätzlich nicht gegeben. Das bedeutet, dass die Eltern einer Impfung zustimmen müssten. Ausnahmen kann es dann geben, wenn der oder die Jugendliche für sein Alter schon sehr reif ist.

Dabei gilt: Über die Fähigkeit zur Einwilligung muss der jeweilige Impfarzt entscheiden. Ausschlaggebende Zeichen für die Einwilligungsfähigkeit können zum Beispiel sein, ob die minderjährige Person im Gespräch nicht überfordert wird, gegebenenfalls Rückfragen stellt und zu bemerken ist, dass sich der Jugendliche mit dem Thema Impfung auseinandergesetzt hat. So oder so ist es im Endeffekt immer eine Einzelfallentscheidung.

Welche Sonderfälle gibt es bezüglich der Impfung von Minderjährigen?

  1. Sonderfall: Die Eltern sind für, das Kind selbst gegen die Impfung

Sollte sich der junge Patient klar gegen die Impfung äußern, obwohl sich die Eltern dafür entscheiden, ist der Arzt angeraten, trotzdem keine Impfung durchzuführen. Denn so könnte sich der impfende Arzt im Nachhinein der Körperverletzung verantworten müssen, sollte gerichtlich doch die Einwilligungsfähigkeit der minderjährigen Person festgestellt werden.

  1. Sonderfall: Nur ein Elternteil ist für die Coronaimpfung

Im Sinne des § 1628 Satz 1 BGB ist die Frage nach dem Ja oder Nein der Impfung für ein Kind eine Regelung von erheblicher Bedeutung. Auf Antrag kann also ein Familiengericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen.

Als Beispielfall kann dafür ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 8. März dieses Jahres gelten (Az. 6 UF 3/21). In diesem Fall waren sich die Eltern uneinig darüber, ob ihr Kind die Impfung bekommen soll oder eben nicht. Im Zuge dessen stand die zentrale Frage im Raum, ob der Arzt sich nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission richten kann oder ob es eine zusätzliche Impffähigkeitsprüfung braucht. Letztendlich entschieden die Richter, dass derjenige Elternteil über die Impfung für das Kind entscheiden darf, der der Stiko-Empfehlung zustimmt.

Wie sieht die Empfehlung der Stiko im Moment aus?

Als ausschlaggebendes Maß wird, wie bereits erwähnt, häufig die Stiko-Empfehlung als handlungsweisend gesehen. Derzeit gilt dementsprechend: Die Impfung sollte erfolgen für Kinder und Jugendliche:

  • mit bestimmten Vorerkrankungen
  • im Umfeld von besonders gefährdeten Personen, die sich selbst nicht schützen können
  • mit einem arbeitsbedingt erhöhtem Expositionsrisiko

Doch kann innerhalb der besonderen Situation der Pandemie auch dem individuellen Wunsch einzelner Kinder und Jugendlicher nach einer Impfung nachgekommen werden, auch wenn diese nicht unter die Empfehlungen der Stiko fallen. Nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz sowie der Einwilligungsfähigkeit, sollte auch in diesen Fällen eine Impfung möglich sein.

Wer muss haften?

Sollte es nach der Impfung zu Komplikationen kommen, die EMA-Zulassung aber bereits erfolgt sein, liegt die Haftung beim Hersteller. Trotzdem ist auch der impfende Arzt immer zuständig für die Aufklärung seiner Patienten über die Eignung des Impfstoffes, mögliche Risiken sowie den Nutzen.

Wird eine Impfung offiziell von einem Land empfohlen, kann bei möglichen Impfschäden sogar die sogenannte Staatshaftung vorliegen, durch die entsprechende Entschädigungsansprüche greifen. Zugrunde liegt in diesem Fall in der Regel die Stiko-Empfehlung, es greift dann das soziale Entschädigungsrecht.

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers.

Sollten Sie zu diesem oder zu weiteren Themen noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.

Weitere spannende Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog oder YouTube-Channel. Schauen Sie doch mal vorbei!

Ähnliche Beiträge

2.2.23
02.02.2023

BGH stärkt Verbraucherrechte – Unzulässige Klauseln in Sparverträgen!


Mehr erfahren
26.1.23
26.01.2023

Abgabe der Grundsteuererklärung – Welche Strafen drohen mir bei Säumnis?


Mehr erfahren
19.1.23
19.01.2023

Corona durchkreuzt Urlaubspläne – Geld zurück für Pauschalreisende!


Mehr erfahren

Jetzt für Newsletter anmelden und stets informiert bleiben oder gleich die kostenlose Erstberatung sichern:

Für Newsletter anmelden

Erstberatung sichern

Neueste Beiträge

  • BGH stärkt Verbraucherrechte – Unzulässige Klauseln in Sparverträgen!
  • Abgabe der Grundsteuererklärung – Welche Strafen drohen mir bei Säumnis?
  • Corona durchkreuzt Urlaubspläne – Geld zurück für Pauschalreisende!
  • KfW-Bank – So bekommen Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück!
  • Bürgergeld, Rente, Krankenversicherung etc. – Das ändert sich alles in 2023!

Bleiben Sie stets informiert.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Jetzt anmelden
Jetzt anmelden

Tätigkeitsgebiete

  • Abgasskandal
  • Arbeitsrecht
  • Corona und Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Widerruf Kredite
  • Wirecard-Sammelklage

Vertretung bei

  • Abgasskandal
  • Abfindung
  • Bußgeldsachen
  • Kündigung + Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobilienkredit
  • Räumungsklage
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wirecard-Sammelklage

Mingers.

  • Über Uns
  • Blog
  • Legal Tech
  • Kostenlose Erstberatung

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 1
52428 Jülich

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH   |   Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com