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Die Statistiken sprechen für sich: in Deutschland wird im Durchschnitt jede zweite bis dritte Ehe geschieden. Im Gegensatz zu früheren Zeiten und der Ansicht der katholischen Kirche ist die Scheidung nach deutschem Recht zulässig. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Eine Scheidung kommt nur dann in Betracht, wenn die Ehe tatsächlich gescheitert und nicht mehr zu retten ist. Wie lässt sich das rechtlich klären? Folgende Stufen der Scheidung können hierbei wegweisend sein.
Ein klärendes Gespräch mit dem Ehepartner ist von hoher emotionaler und rechtlicher Relevanz. In Deutschland kommt eine Scheidung erst nach einem Trennungsjahr infrage. Eine Ausnahme liegt nur bei Bestehen eines ganz besonders schwerwiegender Grundes vor.
Während dieses Trennungsjahres müssen die Eheleute getrennt leben. Der Trennungswille wird in diesem klärenden Gespräch ernsthaft und deutlich geäußert sowie ein Datum für den Beginn des Trennungsjahres festgelegt. Dabei werden Bett und Tisch getrennt, um die Trennung auch praktisch zu vollführen.
Der häufigste Streitpunkt, der einen Rosenkrieg entfacht: das Geld. Setzen Sie sich also frühstmöglich mit Ihrem Vermögen auseinander. Prüfen Sie die Einkommensverhältnisse und klären Sie Unterhaltsansprüche.
Auch wenn im Scheidungsverfahren gesetzliche Regelungen greifen – wie etwa die Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft sowie den Trennungsunterhalt oder den nachehelichen Unterhalt – kann der Anwalt der Gegenseite einen Ass im Ärmel haben und Ihnen durch Vorenthaltung gewisser wichtiger Unterlagen schaden.
Im Falle einer Scheidung muss der komplette Hausrat und das gemeinsame Vermögen aufgelöst und auf beide Ehepartner verteilt werden. Unter dem Hausrat fallen unter anderem Möbel, Küchengeräte, Fernseher und Bettwäsche, also beweglichen Gegenstände, die vom Paar während ihrer Ehe für das Zusammenleben in der Wohn- und Hauswirtschaft genutzt worden sind. Nicht umfasst werden persönliche oder berufliche Gebrauchsgegenstände, wie etwa Kleidung oder Unterlagen. Können sich die Ehepartner nicht einigen, kann der Richter das in einem Hausratsteilungsverfahren übernehmen. Davon ist aufgrund der hohen Kosten allerdings abzuraten.
Beachten Sie, dass Sie auch eine Regelung für gemeinsame Verpflichtungen gefunden werden muss.
Scheidungsbedingte Unterhaltsansprüche müssen von dem Unterhaltsberechtigten gesondert geltend gemacht werden. Bei der Prüfung ob diese bestehen, ist eine Unterscheidung zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt.
Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, den der Ehegatte im laufenden Scheidungsverfahren zu zahlen hat – somit lediglich in dem Zeitraum vom Beginn der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung.
Nach der Scheidung finanziert grundsätzlich jeder seinen eigenen Lebensunterhalt. Es kann ausnahmsweise aber auch ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen, etwa wenn es noch sehr kleine Kinder zu betreuen gibt, ein Partner seine Ausbildung in der Ehe für die Familie aufgeben hat oder nur dieser noch wenige Jahre bis zur Rente hat.
Ebenso wichtig ist die Klärung der Versicherungsverhätnisse. Eine Familienversicherung wird nach der Scheidung aufgehoben und muss innerhalb von drei Monaten nach der Trennung durch eine eigenständige Krankenversicherung oder Haftpflichtversicherung ersetzt werden.
Familienmediatoren werden stark unterschätzt. Sie helfen dem Ehepaar, die Scheidungsfolgen einvernehmlich zu klären und Konflikte zwischen den streitenden Parteien zu lösen. Es handelt sich um ein spezielles außergerichtliches Verfahren, das allein vom Mediator geleitet wird. Dieser schafft einen systematischen Rahmen und hilft den Parteien eine Kommunikationsbasis zu finden, auf der sie ihren Konflikt lösen oder über eigene Interessen und Gefühle diskutieren können. Auch formelle Scheidungsfragen, wie das Sorgerecht, sind Gegenstand des Verfahrens.
Die Mediation bietet eine empfehlenswerte Alternative zum jahrelangen Rosenkrieg, der eine Belastung für alle Beteiligten, wie auch den Kindern, darstellt. Mit der Mediationsvereinbarung können die Parteien ihre Ehe gerichtlich scheiden lassen, ohne weitere teure Verhandlungen über Vermögen, Hausrat und Unterhalt zu führen.
Beachten Sie aber, dass der Mediator keine neutrale und für die rechtliche Interessenswahrung zuständige Person ist. Lassen Sie sich somit von einem eigenen Anwalt beraten, damit Ihre Interessen im Verfahren nicht zu kurz kommen.
Ganz wichtig: stellen Sie den Scheidungsantrag bei Gericht. Hierbei besteht eine Anwaltspflicht. Das bedeutet, sie können ihn nicht selbst einreichen, sondern müssen sich spätestens beim Scheidungsantrag von einem Anwalt vertreten lassen.
Wir empfehlen, so früh wie möglich einen Scheidungsanwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte beachtet und Ihre eigenen Interessen gewahrt werden.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. In diesem aktuellen Video erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers Ihnen die drei größten Rechtsirrtümer des Scheidungsrechts.
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