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Widerruf von Darlehen: Ausstieg bei der Sparkasse KölnBonn dank BGH Urteil möglich
07.12.2015

Wenn dem „Just Married“ die Scheidung folgt

07.12.2015

Bis dass der Tod euch scheidet – oder unüberbrückbare Differenzen. Eine Trennung, sei sie noch so schwer zu verkraften, umfasst für viele Eheleute meist auch den Wunsch einer möglichst schnellen Scheidung. Natürlich ist das menschlich absolut nachzuvollziehen, dennoch nicht immer die sinnvollste Entscheidung. Aus diesem Grund ist es fast unerlässlich beim Entschluss einer Scheidung den Rat und Beistand eines Anwaltes einzuholen. 
Vor Einreichen einer einvernehmlichen Scheidung muss das sogenannte Trennungsjahr abgelaufen sein – vor Beenden dieser einjährigen Frist ist ein Scheidungsantrag ein Ausnahmefall und wird durch den Härtegrund bedingt. In solchen Fällen spricht man auch von einer Härtefall-Scheidung. Diese ist dann vorhanden, sofern der Antragsteller sich unzumutbarer Härte vom momentanen Ehepartner ausgehend ausgesetzt sieht. Als Beispiel gilt nachweislicher Missbrauch während der Ehe oder auch eine Kindsempfängnis, deren Vaterschaft nicht vom Ehemann ausgeht. Hingegen gilt schlichter Ehebruch oder die Unterhaltspflichtverletzung de jure nicht als Härtegrund.
Ohne statthaften Härtegrund ist also das Trennungsjahr abzuwarten, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann. Vor Ablauf der 12-monatigen Wartezeit kann allerdings schon die Scheidungsverhandlung in Gang gesetzt werden – es genügt hier der Ablauf des Trennungsjahres zum parallelen Zeitpunkt der Verhandlung vor Gericht.
 
Eine schnelle Scheidung bedarf Vorarbeit
Das Scheidungsverfahren kann u.U. beschleunigt werden, und zwar, wenn das Trennungsjahr sorgsam vorbereitet wird. Hier ist es rechtlich ratsam sich bereits vor Beginn des Scheidungsverfahrens — also schon in der Trennungsphase — mit seinem baldigen Ex-Ehepartner in Sachen Scheidungsfolgen und -konsequenzen zu einigen: Wichtig sind da vor allem die Themen Unterhalt, Sorge- oder Umgangsrecht, Zugewinn, ebenso aber auch die Auseinandersetzung mit Vermögensteilung oder wie mit der gemeinsamen Wohnung verfahren werden soll.
Die vorzeitige Beschäftigung mit diesen Themen ist zwar nüchtern und vielleicht auch da  unangenehm, aber erleichtert dennoch das Scheidungsverfahren hinsichtlich Komplikation und Geschwindigkeit — hier gilt der alte Spruch: Vorsorge ist besser als Nachsorge.
Ohne anhängige Folgesachen im gerichtlichen Scheidungsverfahren halten Sie auch den Verfahrenswert — also Gerichts- und Anwaltskosten — in Grenzen.
Bereits in der Trennungsphase raten wir auch die Rentenversicherungskasse zu kontaktieren und Weiteres im Bezug auf die Altersvorsorge abzuklären. Alles, was auch vor Verfahrensbeginn geklärt werden kann, sollte auch unstreitig im Vorfeld behandelt werden — alle diese Faktoren behindern sonst den schnellen Ablauf der Scheidung im Nachhinein. Zu beachten ist u.a., dass ohne die Klärung des Rentenkontos und dem damit verbundenen Versorgungsausgleich kann kein Scheidungstermin fixiert werden.
 
Bei der Scheidung vom einst geliebten Ehepartner entsteht viel, was es zu beachten gilt. Umso mehr berücksichtigt werden muss, desto mehr Fragen und Komplikationen entstehen. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung — hier kann die Gesamtsituation objektiv betrachtet und eingeschätzt werden. Wir helfen Ihnen gerne Ihre Scheidung schnell und reibungslos zu überwinden. 
 

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