Bild: Production Perig/ shutter stock.com
Laut des Paketdienstes ist die Bestellung im Laufe des Tages zu erwarten – für Berufstätige mehr als nur lästig. Wer tagsüber immer unterwegs ist und arbeiten muss, dem ist die Annahme des erwarteten Pakets oft nicht möglich. Somit wird das Paket beim Nachbar abgeben.
Aber in Fällen, in denen der Nachbar nicht vor Ort ist oder das Lieferung beschädigt wird, kann das problematisch für Sie werden. Wie hierbei die Rechtslage aussieht und wer haften muss, erfahren Sie im Folgenden!
Paketdienste behalten sich in ihren AGBs gern das Recht vor, im Falle der Abwesenheit des Empfängers das Paket beim Nachbarn abzugeben.
Nach Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf wird darin eine unangemessene und folglich auch unzulässige Benachteiligung gesehen. Ein Problem stellt auch die fehlende gesetzliche Begriffsdefinition des Nachbarn dar. Nach Ansicht von Verbraucherschützern müsse deswegen zunächst die Zustimmung des Paketempfängers gegeben sein.
Das Oberlandesgericht Köln hingegen lässt die Abgabe der Lieferung beim Nachbarn zu, sofern dem eigentlichen Empfänger eine Benachrichtigung zum Paketverbleib hinerlassen wird.
Häufig bietet sich Ihnen die Möglichkeit der Vorausverfügung. Auf diese Weise können Sie entscheiden, wie der Paketdienst vorgehen soll, wenn Sie keine Möglichkeit haben, das Paket entgegenzunehmen sowie einen Termin mit genauer Uhrzeit vereinbaren, wann Sie zuhause sind und die Lieferung empfangen können.
Das Transportunternehmen hat die Pflicht zur Paketzustellung und Leistungserfüllung. Ab dem Punkt, wenn das Paket beim Nachbarn abgegeben wird, verschwimmt die Grenze der Haftungspflicht.
Bezüglich eines Nachbarschaftsstreit aus dem vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass der Nachbar im Falle einer Gefälligkeit nicht bei einfacher Fahrlässigkeit haftet. Unklar bleibt noch immer, ob sich dieses Urteil verallgemeinern lässt und wer für eine Sachbeschädigung, beispielsweise wenn das Paket runterfällt, aufkommt.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen zur Paketzustellung beim Nachbarn finden Sie im folgenden Video.
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