Bild: ESB Professional/ shutter stock.com
Auch wenn der Nachbar gern mal das Paket annimmt, wenn man selbst gerade nicht im Haus ist, handelt es sich hierbei um einen Freundschaftsdienst. Sowohl auf der Seite des Nachbarn, als auch auf der Seite des Paketboten ergeben sich dadurch rechtliche Fragen, die die Haftung der Ware betreffen. Wer kommt für ein verschwundenes oder beschädigtes Paket auf? Kann ich die Annahme des Pakets verweigern? Diese und noch mehr Fragen beantworten wir Ihnen im Folgenden!
Die Zustellung durch den Ersatzempfänger – mit anderen Worten die Paketannahme durch den Nachbarn – ist eine gute Möglichkeit für den eigentlichen Empfänger, das Paket schnellstmöglich zu erhalten, ohne den Weg zur nächsten Filiale auf sich zu nehmen. Auch wenn sich die Nachbarn normalerweise dazu bereit erklären, diese Aufgabe zu übernehmen, wenn man derzeit nicht im Haus ist, handelt es sich um einen Freundschaftsdienst.
Niemand ist dazu verpflichtet, das Paket des Nachbarn anzunehmen – man kann auch einfach „Nein“ sagen. Wenn man es doch tut, ist man zur Übergabe an den eigentlichen Empfänger verpflichtet. Nur wenn ich für meinen Nachbarn in Vorleistung gehe, also eine Zahlung über meinen Nachnamen vorstrecke, muss ich die Sendung erst herausgeben, wenn der Nachbar die Schulden beglichen hat.
Auch als Absender müssen Sie einer Ersatzzustellung nicht unbedingt zustimmen. Sie haben bei einigen Versandunternehmen die Möglichkeit, diese Option anzukreuzen. Somit verhindern Sie, dass ihr Paket an jemand anderes ausgehändigt wird, als an Sie.
Grundsätzlich dürfen Versandunternehmen die Sendung nicht beim Nachbarn abgeben. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Absenders, ist die Zustellung der Sendung nur an den Empfänger selbst zulässig. Allerdings legen einige Versandunternehmen in ihren AGBs fest, dass Sendungen auch an Nachbarn ausgeliefert werden dürfen.
Es bestehen aber rechtliche Zweifel ob die Begriffe nicht ausreichend bestimmt sind, bzw genau oder eindeutig genug sind. Insbesondere der Begriff „Nachbar“ ist rechtlich umstritten. Eine Nachbarschaftsklausel eines Logistikunternehmens wurde bereits für unwirksam erklärt, da sie die Pflichten des Unternehmens gegenüber dem Kunden bei der Zustellung nicht ausreichend regelt.
Grundsätzlich muss man, wenn man sich mit der Zustellung durch den Nachbarn einverstanden erklärt, grundsätzlich damit rechnen, dass es dabei kaputt gehen kann. Maßgeblich ist hierbei wie der Nachbar mit dem Paket umgeht. Sollte dieser die Zustellung angemessen behandeln, kann er in der Regel nicht für Beschädigungen haftbar gemacht werden. In den Fällen, in denen der Nachbar das Paket absichtlich beschädigt oder wenn er eindeutig Schuld am Verlust der Sendung trägt, kann er dafür unter Umständen haftbar gemacht werden.
Wichtig ist lediglich zu wissen, dass solange die Sendung den Empfänger nicht erreicht hat, dieser beim Verlust oder der Beschädigung der Ware auch nicht zahlen muss. Zwar kann keine Neulieferung der Ware gefordert werden, stattdessen aber eine Rückerstattung des Kaufpreises.
Des Öfteren kleben die Benachrichtigungen für abzuholende Pakete an den Haustüren oder Hausfluren – für jeden frei zugänglich. Somit könnte theoretisch jeder versuchen, mit diesen Karten die Sendung abzuholen. Ob der Ersatzempfänger für das Aushändigen des Pakets an einen Nichtberechtigten haftbar gemacht werden kann, hängt davon ab, ob es sein Verschulden ist. Im Normalfall ist es dennoch so: Kommt das Paket weg, muss der Schuldige ausfindig sowie haftbar gemacht werden, um den Schaden zu beheben.
Sollten Sie als Ersatzempfänger also ein Paket für einen Nachbar annehmen, den Sie noch nicht persönlich kennen, lassen Sie sich den Ausweis zeigen – damit sind Sie rechtlich gesehen auf der sicheren Seite.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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